Die Kölner Staatsanwaltschaft warnt vor E-Mails, in denen die Empfänger angeschuldigt werden,
illegale Raubkopien erstellt zu haben.
Diese E-Mails stammen nicht von der Staatsanwaltschaft, die Anhänge sollten auf keinen Fall geöffnet werden.
Die Empfänger werden in den falschen E-Mails aufgefordert, eine im Anhang befindliche Datei zu öffnen,
die „Tätererklärung nach § 315 BGB“ heißt.
Mit einer hinterhältigen Masche versuchen Cyber-Kriminelle immer wieder Schädlinge auf fremde Rechner zu schmuggeln.
Sie verschicken E-Mails mit einem gefälschten Absender, die angeblich vom Bundeskriminalamt (BKA), vom Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
oder wie hier von der Staatsanwaltschaft Köln stammen sollen.
Also mal wieder


Bild von www.holz-sinn.de