Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen ob man ein Recht auf Änderung des Reha Entlassungsbericht hat,
wenn der nicht der Wahrheit entspricht und einige wichtige Dinge weggelassen wurden

Vielen Dank im Voraus!
Gruß
gubby
tweety123
13 Feb 2012, 08:53
Guten Morgen Gubby,
grundsätzlich hast du sicherlich das Recht darauf auf Änderung zu bestehen.
Nur, du musst es natürlich auch "beweisen" dokumentieren können, dass etwas nicht richtig war bzw ist.
Dafür ist es sicherlich sinnvoll, dass du deine Therapiepläne noch in Kopie vorliegen hast um fundiert zeigen zu können, dass bestimmte Sachen nicht bzw gemacht worden sind, die für dein Krankheitsbild nicht wirklich gut waren.
Bei mir stand z.B. ein Stangerbad auf dem Programm, was nach einer Spondy wohl eher nicht so gut gewesen wäre

. Da es in der 2 Woche auf noch auf dem Plan stand, bin ich dann zum Oberarzt und habe auf Änderung/Streichung bestanden, der hat mich verstanden, gleiche Problem wie bei dir und wohl in fast jeder Reha

.
Hallo tweety123,
erst einmal vielen Dank für die Antwort.
Ja, beweisen kann ich das, da ich die Therapiepläne vorsichtshalber mal kopiert habe.
Das Problem liegt aber auch daran, dass ich erstens seit der Therapie/Reha verstärkte Schmerzen habe und zweitens in der Reha hoher Blutdruck (z. B. 180/115 und extremes Herzrasen (Puls 185-230) aufgetreten ist.
Der Stationsarzt sagte mir, ich müsse das zu Hause dringend abklären lassen, auch die Wasseransammlungen in den Füssen und Unterschenkeln.
Zu Hause angekommen habe ich dies auch gleich meinem HA mitgeteilt und der hat gleich Untersuchungen veranlasst.
In dem Bericht der Rehaklinik steht nun merkwürdiger Weise nichts mehr darüber.
Nun sollte doch sicher mein HA auch seitens der Rehaklinik darüber in Kenntnis gesetzt werden.
Kann ich auch darauf bestehen, dass man diese Gesundheitsprobleme mit einträgt???
gubby
Hallo,
du solltest auf jeden Fall die REHA-Klinik und die DRV davon in Kenntnis setzen und auf einer Änderung bestehen...
wenn sie das nicht ändern wollen, dann bestehe darauf, dass dein Schreiben mit zum Entlassungsbericht genommen wird.
Wer weiß, wozu das noch alles gut ist...
In einem anderen Forum hat die Userin darauf bestanden, dass ihr "Beschwerdeschreiben" stets und ständig dem Entlassungsbericht beigefügt wurde...und das hat ihr gute Dienste bei einem gerichtlichen rentenverfahren geleistet.
LG
Vrori
Hallo Vrori,
vielen Dank für deine Hilfe.
Ich hatte mir auch schon überlegt einen Brief an die Klinik und in Kopie an die RV Bund zu schicken, denn der Entlassungsbericht wurde auch dorthin verschickt, noch bevor ich meinen angefordert habe (blöder Weise bekommt man den ja nicht automatisch zugeschickt).
Schade, dass man diese Berichte nicht am Entlassungstag noch vor der Abreise vorgelegt bekommt,
denn dann könnte man vor Ort noch einiges besprechen.
So muss es Wochen später und aus der Ferne gemacht werden.
Ich werde mal sehen, wie weit ich komme ... ich bin ja kein Einzelfall wo der Entlassungsbericht nicht korrekt ist aber viele sagen, dass es keinen Zweck hat Einspruch einzulegen und auf Korrektur zu hoffen.
Viele Grüße
gubby
Hallo Gubby,
in meiner REHA 2007 hat man mir bereits nach 8 Tagen einen vorläufigen Entlassungsbericht gegeben..nach 8 Tagen!!
...wir Patienten sollten uns mit diesen Entlassungsberichten beschäftigen, und wenn was falsch war, dann sollten wir es entsprechend berichtigen..
tja, da hatten sie natürlich einen Haufen Arbeit und ständig waren Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen.
In der gleichen Klinik war ich dann 2009 und da bekam ich den Entlassungsbericht erst nach 14 Tagen das erste mal zu sehen...
und dann ist es für Änderungen oft zu spät...
da ich au entlassen wurde, war mir das zu dem Zeitpunkt relativ egal..
der Entlassungsbericht stimmt in großen Teilen aber auch...
Mach erst mal deine Eingabe fertig und dann warte auf die Reaktion der Klinik und der DRV.
Es kann dir aber passieren, dass die Klinik gar nicht reagiert...gleich so sich verhält, als wenn nie ein Schreiben eingegangen wäre...
von daher unbedingt auf einer schriftlichen Stellungnahme, auch von seiten der DRV, bestehen...
LG
Vrori
Hallo.
Wenn man gleich am Anfang sagt welche Ärzte und das du den Bericht brauchst erhältst du ihn auch.
LG SONJA
Andreas 2
16 Feb 2012, 17:32
Hallo gubby,
Ich werde mal sehen, wie weit ich komme ... ich bin ja kein Einzelfall wo der Entlassungsbericht nicht korrekt ist aber viele sagen, dass es keinen Zweck hat Einspruch einzulegen und auf Korrektur zu hoffen.
Bei mir auch ein Fehler im Entlassungsbericht seitens der Klinik.
Ich glaube wenn man da anständig schreibt klappt das ,so war es bei mir.
Ich hatte sogar noch vorher mit dem Oberarzt gesprochen ( Telefon ) diesbezüglich.
Es wurde da meinem Wunsch entsprochen.
Gruß
Andreas 2
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