Hallole
wie mir eine Rehaärztin erzählte, geht man wohl in der Regel so vor:
Wer gesund in die Reha geht wird wohl auch gesund rauskommen, denn sonst hätte die Reha ja das Gegenteil bewirkt, Dich nicht gesundheitlich aufgebaut (also Dir nicht geholfen) sondern Dich krank gemacht (also Dir geschadet).
Wer arbeitsunfähig zur Reha kommt, wird meistens/oft auch arbeitsunfähig rauskommen.
Allerdings gibt es hierbei auch Ausnahmen, denn wenn die Reha großen Erfolg zeigt, kann es auch andersrum sein. Das passiert oft auch so, wenn man vorher nicht lange schon arbeitsunfähig war.
Es kann aber auch sein, man bekommt im Anschluss eine Empfehlung, um nach der Reha eine Wiedereingliederung zu starten, oder aber es wird einem eine kurze Zeitspanne der weiteren Arbeitsunfähigkeit zugestanden.
Leider passiert es aber auch, dass man nach langer AU-Zeit als gesund entlassen wird, vor allem, wenn es um die Leistungseinschätzungsfrage zum Rentenantrag geht. Das habe ich bei einer Mitpatientin erleben müssen, die 4,5 Jahre AU war und im Rentenverfahren bereits vorm Berufungs-Gericht stand, dort in die Reha zur Rentenbegutachtung vom Gericht aus hingeschickt wurde und von den Ärzten nun als umgehend arbeitsfähig entlassen wurde.
Wie Du liest, egal wie man da hineingehen wird, es kann mit einem Open-End, also alles und nichts, verbunden sein.
Ich kann nicht sagen, was nun besser ist, würde aber eher dahin tendieren, wenn schon die ganze Zeit vorher AU dann auch AU reinzugehen
Grüßle und einen guten Rehaerfolg

parvus