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Komplette Version LWK Versteifung und Bandscheibenvorfall

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anmare2000
Hallo,
kann mir jemand weiterhelfen in Bezug auf einen Folgeschaden zur LWK-Versteifung?

Durch einen Unfall wurde mir im Juli 2008 ein Wirbelkörper (LWK 1) mit wertvollem Metall ersetzt. Als Zugabe erhielt ich eine Platte aus gleichem Metall. Diese wurde an dem angrenzenden oberen und unteren Wirbelkörper befestigt/angeschraubt.
Von den Therapeuten der stationären und ambulanten REHA wurde mir Nahe gelegt, mein erlerntes Gehverhalten und das Sportprogramm auch weiterhin regelmäßig durchzuführen, um die Möglichkeit eines relativ "normalen" Lebensalltages zu erhalten.

Mit diesen Aussichten hielt ich mich brav an mein Sportprogramm und absolvierte es regelmäßig. Dieses Programm rief im November 2010 meine Bandscheibe LWK 5/ S 1 auf den Plan. Während der Übungen stürmte sie auf die Tagesordnung ganz nach oben und verlangte meine volle Aufmerksamkeit. Diese schenkte ich ihr gerne.
Ich wurde nach einer Woche krank mit Medikamente,Ruhe und Physiotherapie -da eine Verschlechterung der Beweglichkeit meines rechten Beines eintrat- durch meinen Hausarzt direkt in die Notaufnahme ins Krankenhaus überwiesen.
Die dortige Behandlung mit Spritzen, Medikamenten sowie anschließender ambulanter REHA (Mc Kinsey-Programm) führten zur Besserung.

Bei einer neuen Begutachtung der Unfallfolgen verwies ich den begutachtenden Arzt auf den Bandscheibenvorfall hin. Dieser schloss diesen Vorfall als Unfallfolge nicht aus. Ich bin auch der Auffassung, dass durch die geänderte Haltung und Gehweise eine erhöhte Beanspruchung der Bandscheibe im betroffenen Bereich, dies als Folgeschaden einzustufen ist.

Kennt jemand einen ähnlichen Vorfall, wo ein BSV nach Versteifung, auch wenn dieser nicht den unmittelbar angrenzenden LWK-Bereich betrifft, als Folgeschaden des Unfalls anerkannt wurde ??

Danke

René
Harro
Moin moin,
Zitat
wo ein BSV nach Versteifung, auch wenn dieser nicht den unmittelbar angrenzenden LWK-Bereich betrifft, als Folgeschaden des Unfalls anerkannt wurde ??

Nein, und wahrscheinlich bei keiner Versicherung durchzusetzen.

LG Harro winke.gif

PS. Solltest du noch weiter Fragen zu Versicherungen haben hier entlang.
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Angepasst von Shaun Harrison
Übersetzt und modifiziert von Fantome et David, Lafter