Hallo Katja,
Code
kann es unter umständen sein das ich in frührente gehen muß??
Niemand
muss in Frührente gehen, den Antrag wirst Du dahingehend alleine stellen, oder aber es geht Dir gesundheitlich so schlecht, dass Du auf Dauer nicht arbeitsfähig sein wirst und dann wird man Dir die "Gefährdung der Erwerbsfähigkeit" von der KK über ein Gutachten durch den MDK sowie Deinen Ärzten attestieren.
Da Du nun bei anhaltender Arbeitsunfähigkeit (insgesamt maximal 78 Wochen AU-Zeit der letzten drei Jahre für die selbe Erkrankung) irgendwann von der KK ausgesteuert sein wirst und die AA für Dich dann zuständig wird, die auch ein Interesse daran hat schnell die Zahlungen einzustellen, wird man Dir auf dem schnellsten Weg somit auch dringend nahelegen, einen Antrag auf EMR zu stellen. Dazu wird in der Regel auch ein Gutachten über die AA erfolgen!
Dann heißt es auch u. U. "REHA VOR RENTE" . Es kann somit sein, dass man Dich noch zur Rentenbegutachtung vorab in eine Rehamaßnahme stecken wird.
Die DRV wird, da Du jüngeren Alters bist, sicher prüfen, ob eine Umschulungsmaßnahme sinnvoll sein könnte, d.h. man wird innerhalb Deiner beruflich erworbenen Fähigkeiten schauen, ob man Dich zunächst innerbetrieblich umsetzen könnte, Dir ggf. eine Verweistätigkeit benennen, oder es aber mittels Berufsfindungsmaßnahme ausloten und Dich umschulen.
Es könnte sein, dass Du in Deinem bisher erlernten Beruf oder aber in dem zuletzt ausgeübten Beruf ggf. als nicht mehr arbeitsfähig eingestuft würdest, jedoch besagt dies allgemein nicht, dass eine grundsätzliche Erwersbunfähigkeit vorläge.
Es gilt hierbei die Leistungseinschätzung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu prüfen, sodass man Dir jede zumutbare Verweistätigkeit benennen könnte!
Wichtig für die Feststellung einer EMR ist, dass die gutachterlichen Prüfungen ergeben, dass Dein Leistungsvermögen eine berufliche Tätigkeit auszuüben
unter drei Stunden arbeitstäglich liegt um als voll-erwerbsgemindert, respektive
unter 6 Stunden um als teil-erwerbsgemindert zu gelten.
Jedoch gilt hierbei, wie oben schon erläutert, immer der allgemeine Arbeitsmarkt und nicht die zuletzt ausgeübte Tätigkeit.
Berufsschutz haben nur die vor dem 2.1.1961 geborene! Allerdings können sie auch auf einen Verweisberuf verwiesen werden!
Ich hoffe Du kannst mit den Schilderungen nun etwas anfangen und ich denke Du siehst, wie kompliziert diese Thematik ist/wird.
Alles Gute

parvus