Hallo charles,
hier beste Antwort, steht alles drin was du brauchst:
http://www.iqpr.de/iqpr/download/foren/sgb7.pdfUnd die Aufrechnung hier:
http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/servic...entenh%F6he.phpEinkommen und Rentenanspruch1.1.2010
Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung dürfen Einkünfte erzielen. Es gibt jedoch bestimmte Grenzen, bei deren Überschreiten es zur Verringerung oder zum Wegfall der Rentenzahlung kommen kann.Einfluss auf den Rentenanspruch oder die Rentenhöhe haben
* Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen und vergleichbare Einkünfte,
* bestimmte Sozialleistungen (z.B. Krankengeld, Übergangsgeld),
* die Lohnfortzahlung oder das Vorruhestandsgeld,
* Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Volle Erwerbsminderungsrente
Bis zur Hinzuverdienstgrenze von 400 EUR monatlich (Stand: 01.01.2008) ist ein zusätzliches Einkommen neben der Rente unschädlich. Diese Hinzuverdienstgrenze gilt für die alten und neuen Bundesländer. Bei höherem Hinzuverdienst wird die Rente - je nach Höhe des Hinzuverdienstes - nur noch anteilig zu drei Vierteln, der Hälfte oder einem Viertel gezahlt oder fällt ganz weg.
Die Hinzuverdienste werden individuell ermittelt und richten sich nach dem Bruttoeinkommen der letzten drei Kalenderjahre. Die individuelle Hinzuverdienstgrenze wird für alle Rentner, die in den letzten drei Kalenderjahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung keine oder zu niedrige Einkünfte erzielt haben, durch eine Mindesthinzuverdienstgrenze ergänzt.
Mindesthinzuverdienstgrenze (Stand: 01.01.2010):
Teilweise Erwerbsminderungsrente
Die Rente wird je nach Höhe des Hinzuverdienstes in voller Höhe, zur Hälfte oder nicht mehr gezahlt. Für die Berechnung des jeweils zulässigen Hinzuverdienstes gelten dieselben Regeln wie bei dem Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente.
Neben der individuellen Hinzuverdienstgrenze gibt es auch bei dem Bezug der teilweisen Erwerbsminderungsrente eine Mindesthinzuverdienstgrenze.
nun hast du viel zu lesen,
LG chrissi