Hallo Bandis,
ich habe auf meiner Arbeitsstelle eine neue Tätigkeit, die auch teilweise Tätigkeit in Nebenstellen beinhaltet.
An meinem festen Arbeitsplatz habe ich einen Bürostuhl und Schreibtisch vom Rententräger, da ich in der gesamten Wirbelsäule Vorwölbungen und in der HWS eine künstliche Bandscheibe habe. Jetzt soll ich die Nebenstellen mit absichern. Inwieweit kann ich dies ablehnen, da ich für ein schmerzärmeres Arbeiten die Hilfsmittel (Tisch+Stuhl) benötige. Gibt es da einen schriftlichen Hinweis?
Trifft in diesem Fall nicht die Gesundheitsfürsorge des Arbeitgebers zu?
Tschüß Karina