Nachdem ich nun einige Zeit aus der Reha zurück bin, habe ich heute mal bei der DRV Bund angerufen und mich nach den Modalitäten für die Restzahlung des Übergangsgeldes erkundigt. Die Leistung für die ersten 14 Tage wurde noch während der stationären Reha überwiesen, den Betrag für die letzte Woche habe ich bis heute (nach 3 Wochen) noch nicht erhalten.
Die Sachbearbeiterin bei der DRV war sehr kooperativ, hat ihre Daten abgeglichen und mich nach dem Entlassungsschein gefragt. Diesen hatte ich an meine KK geschickt, da dieses so auch auf dem Vordruck vermerkt war (entweder KK oder die zahlende Stelle für ALG I oder II). Das dieser auch zum Kostenträger der Reha muss, war mir neu. Das ist deshalb sinnvoll, weil es wohl ein paar Wochen dauern kann bis die Klinik die Entlassungsdaten der DRV mitteilt.
Man kann seinen Entlassungsschein sofort nach Erhalt der DRV zuschicken oder noch besser faxen und erhält i.d.R. dann relativ zeitnah sein Übergangsgeld.
Ich habe zumindest wieder etwas dazugelernt und wollte dieses einfach mal zur Info hier hineinstellen.
L.G. Kapulli
