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Komplette Version Welche Anwendugen stehen einem zu

Bandscheiben-Forum > Konservative & IGeL Behandlungen
Tiju
Hallo @ all

Ich habe ein kleines Problem bzw. eine Frage.

Wie oft steht mir als Pat. mit LWS Beschwerden eine Verordnug von KG,d1,ambulante Reha, oder gar Stat.Reha zu.

Wo finde ich hierzu Info ?

Die Ärzte erzählen viel, verortnen aber zum Teil schlecht.

Was steht mir als Pat. ohne OP zu ?
Habe ich das Recht auf eine Reha ?
Wie komme ich an mein Recht wer darf was verortnen (Hausarzt oder Facharzt) ?

Gruß Tiju
parvus
Hallole winke.gif

ob einem was und in welcher Höhe zusteht, dass wird man mit Sicherheit nicht wirklich so allgemein beantworten können.

Aber verordnen kann der HA, sowohl auch der Facharzt, wobei man wohl annimmt, dass der Facharzt ein etwas anderes Budget zur Verfügung hat, ganz nach seinem Ermsssen aber auch verordnen wird.

Also im Prinzip liegt es am Doc selber, was er seinem Patienten an Verordnungen mit auf den Weg gibt. Das habe ich seit langem mal mit der KK (AOK) so besprochen.
Es liegt jedoch natürlich an der vorhandenen Diagnose/-stellung zwinker.gif

Vieles muss leider nach dem Heilmittelkatalog verordnet werden, dazu benötigt man eben aufgrund von Diagnosenstellung den Indikationsschlüssel.
Wenn es der Doc dann gut und richtig versteht, so stehen ihm aber Möglichkeiten zur Verordnung danach offen.

Es gibt z.B., nach Indidaktionsschlüssel aufgelistet, Verordnungen innerhalb und ausserhalb des Regelfalls. Bei einer Verordnung ausserhalb des Regelfalls, kann der Doc die Therapiedauer auch selber so weit ausschöpfen, wie er die Therapie ansieht.

Ich selber habe 2004, nach erfolgter neuer Heilmittelverordnung, mit meiner KK ein längeres Gespräch gehalten und denen klargemacht, dass ich als anerkannter chronischer Schmerzpatient, mit den Verordnungregularien nicht wirklich klar komme, da, durch die dort eigentlich gewünschten Pausen zwischen Rezept zu Rezept, eine Befundverschlechterung eintritt. Lediglich eine kontinuierliche Verordnung auf Dauer, kann für einen möglichsten Statuserhalt sorgen. Somit bekomme ich nun nicht mehr 6 er KG-Rezepte und Schlingentisch, sondern grundsätzlich 20 er in der Langfristverordnung ausserhalb des Regelfalls, die mich auch als Zuzahler natürlich auch jedesmal nur pro Rezept 10€ Rezeptgebühr kosten zuzügl. des Eigenanteils zwinker.gif

Also, alles nur Absprache und auch der Doc muss mitziehen!

Eine Reha kann man in der Regel lediglich alle 4 Jahre (Rentenversicherung oder KK) beantragen. Aber auch hier wird man sich, je nach Gesundheitszustandes nicht wirklich dran halten müssen/brauchen!

Wichtig bei allem ist es , Du hast Ärzte die Dir und Deinem Schmerzgeschehen glauben schenken und auch Dir gewillt sind bei allem Unterstützung und Hilfe zu bieten. Auch müssen sie so gewissenstark sein, dass sie sich evtl. mal mit der KK oder aber auch Behörden näher auseinandersetzen und eben zu dem Patienten halten.

Besprich Dich mit Deinem Doc und auch mit der KK, man wird Dir sicher dann erzählen, was in Deinem Diagnosefall zu machen/behandeln/beantragen ist.

Alles Gute parvus winke.gif

Hermine
Hallöli Tiju,

dem was Parvus geschriebn hat kann ich mich nur anschliessen smilie_up.gif

Code
Wichtig bei allem ist es , Du hast Ärzte die Dir und Deinem Schmerzgeschehen glauben schenken und auch Dir gewillt sind bei allem Unterstützung und Hilfe zu bieten. Auch müssen sie so gewissenstark sein, dass sie sich evtl. mal mit der KK oder aber auch Behörden näher auseinandersetzen und eben zu dem Patienten halten.


..... das finde ich auch super wichtig.

LG
Hermine winke.gif
Tiju
Hallo

Danke für euere Antworten.
Sie sind mir eine Hilfe.
Ich werde noch mal mit meinen Arzt reden wie wir weitermachen können.

Gruß Tiju klatsch.gif
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