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Komplette Version Ärztliches Gutachten

Bandscheiben-Forum > Wirbelsäulen-Forum
Silikonmensch
winke.gif Hallo alle zusammen.Morgen ist mein 1. Nachuntersuchungstermin von der OP.Ich möchte morgen auch den Arzt nach einem Gutachten für den Grad der Behinderung fragen.Wie formuliere ich diese Frage am Besten?Mir geht es darum,das ich für die Versicherung bezgl. meiner Arbeitsunfähigkeit was in der Hand habe und natürlich,um zu wissen,was ich überhaupt mir selber an Arbeit zumuten darf.Wie behindert ist man eigentlich nach Vorfällen?Ein Bekannter sagte mir,das man mit einem Vorfall schon bei 50% sei.Das erscheint mir etwas hoch und pauschal.Ich habe bei mir festgestellt:Nach 15 min bügeln habe ich starke Schmerzen in der LWS,die ungefähr 1 Stunde anhalten.Nach 15 min laufen auf harten Böden das gleiche.Eine Kiste wasser trage ich ca. 10 Meter,dann muß ich die absetzen.Nach vorne gebeugt sitzen geht gar nicht.Nur mit "Buckel" machen kann ich sitzen.Wenn ich die LWS-Muskulatur entspanne,sticht sofort ein Schmerz durch die LWS.LWS/HWS jeweils 1Vorfall,1 Vorwölbung,lumbale,angeborene Spinalstenose LW1-LW5,erosive Veränderungen nach Modic2,abschlußplattennahe Fettmarkbildung.Kann jemand mir im Vorfeld so ungefähr sagen,wo ich da prozentual lande?Ach ja,HWS-Prothese,ich glaube C6/C7,hab ich auch noch.
Dazu noch :Beide Cholesterinwerte viel zu hoch,Blutdruck zu hoch und so etwas wie ein "Burn-out"-Syndrom. krank.gif
Osterhase
Hallo Silikonmensch,

also ich denke, dass man mit einem Vorfall nicht automatisch einen bestimmten Behinderungsgrad erhält. Es gibt ja auch Hochleistungssportler, die nach einem Bandscheibenvorfall irgendwann wieder voll einsatzfähig sind. Und mit Hochleistungssportlern meine ich jetzt nicht Profisportler, die einen Haufen Geld damit verdienen und die daher spätere gesundheitliche Probleme in Kauf nehmen.

Was ich damit sagen möchte, ist, dass es sicher Leute gibt, die nach einem Bandscheibenvorfall und entsprechender Behandlung sowie Erholungszeit wieder so fit sind wie zuvor und keinerlei Beeinträchtigungen im Alltag spüren.
Insofern kann man die Auswirkungen eines BSVs nicht verallgemeinern und muss bzw. sollte stattdessen immer die einzelne Person betrachten.
Ich denke, in Fällen, in denen die Arbeitsfähigkeit durch den Vorfall wirklich stark beeinträchtigt ist, sollte man versuchen, einen Arzt seinen Vertrauens zu finden, der den Gesamtbefund seines Patienten (Art, Schwere und Anzahl der BSV, sonstige Wirbelsäulenveränderungen) in Verbindung mit den Symptomen beurteilt und daraus dann einen Behinderungsgrad ermittelt. Ich als Nicht-Mediziner traue mir nicht zu, so etwas einzuschätzen. Daher kann ich dir leider keinen ungefähren prozentualen Wert nennen.

Grüße,
Osterhase
Harro
Moin Silikon,
Erfahrungsgemäss gibts zwischen 20-30% bei Wirbelsäulen, mehr gibts nur bei aussergewöhnlichen Umständen oder noch zusätzlichen Gesundheitsstörungen.

Harro
Osterhase
Hallo Harro,

gilt das generell? Heisst das, dass ich mit meinem Bandscheibenvorfall in der Halswirbelsäule einen Behinderungsgrad von 20-30 % aufweise, auch wenn alles so gut "heilen" sollte, dass ich in einem Jahr oder so nichts mehr davon spüren sollte?

Grüße,
Osterhase
wi-ro
Hallo Osterhase,

Zitat
gilt das generell? Heisst das, dass ich mit meinem Bandscheibenvorfall in der Halswirbelsäule einen Behinderungsgrad von 20-30 % aufweise, auch wenn alles so gut "heilen" sollte, dass ich in einem Jahr oder so nichts mehr davon spüren sollte?


das gilt nicht generell, ersten setzt das Verdorgungsamt regelmäßig überprüfungen, weil der Ausweis nomalerweise auf Zeit ausgestellt wird, es sei denn es ist chronisch oder nicht mehr veränderbar z.B. durch eine Versteifung.
Er wird auf Zeit ausgestellt weil sich der Zustand durch manuelle Therapie oder OP verbessern könnte.

Gerald winke.gif
Harro
Moin Osterhase,
wenns so gut verheilt das nix mehr zu spüren ist, gibts garnix tongue.gif
Also mindestens 20% sollten schon drin sein, erst recht wenn auch schon knöcherne, also nicht mehr veränderbares da ist.
Nur, heutzutage werden sie immer Knauseriger mit dem verteilen, deswegen auch die Bescheide auf Zeit.
Einen Antrag stellen sollte man auf jeden Fall und damit rechnen das man erstmal sehr wenig bekommt, dann auf jeden Fall sofort in den Widerspruch gehen.

In diesem Sinne

Harro
tahqar
hallo ihr lieben,

ja das siew knauserig sind mit den schwerbeschädigten % kann ich nur bestätigen. wiederspruch einlegen, ja hab ich auch gemacht und hab mir dort eine abfuhr abgeholt im gegenteil, man wollte mir sogar noch beim termin eine pillen sucht unter jubeln.

ich hab insgesamt 40% und das auf dauer, da ich in der hws versteift wurde.

zur zeit der antragsstellung war ich auf 2 etagen in der hws versteift.

ich schreib mal auf wie die 40 % sich zusammen setzen:

wirbelsäulenschaden/ gelenkerkrankung einzel-gdb 30

chronische hepatitis winzel- gdb 20

chronische gastritis einzel- gdb 10

schilddrüsenfunktionsstörungen einzel- gdb 10

chronische bronchitis einzel-gdb 10- 20

verlust der gebärmutter einzel gdb 10- 20

der grad der behinderung ab antragsmonat beträgt 40


das ganz rechnen die nach einer vorgegebenen tabelle zusammen und dann kommt da 40 % bei raus. das war 2001, imo bin ich gerad dabei meine veränderungsanzeige fertig zu machen und diese dann dort hin zu schicken, bin mal gespannt obe es dann immer noch 40 % sind. oder ob es mehr wird, da ja einiges zugekommen ist.

das mal so als beispiel und al ungefähre richtung.

liebe grüße tah
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