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Komplette Version Arbeitsunfähig Bürojob

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taylor
Hallo Mitbetroffene
Vor ca. 6 Wochen hatte ich meinen Kopf extrem geneigt und anschliessend verspürte ich einen riesen Schmerz und konnte den Hals kaum noch bewegen. Am nächsten Morgen ging ich zu Arzt der meine Wirbel dann eingerenkt hat. Am nächsten Tag nochmal, dann war es vorerst einigermassen O.K..
Nach einer Woche fingen dann die Beschwerden wieder an, bis es dann so schlimm wurde dass ich bei der Arbeit die Maus nicht mehr bedienen konnte.
Anschliessend bin ich nochmals zum Arzt der mich dann ins Krankenhaus CRT schickte.
Es wurde ein Bandscheibenvorfall C6 rechts festgestellt.
Seit dem bin ich arbeitsunfähig.
Der Arbeitgeber macht höllisch druck bzw. lässt es über die Mitarbeiter die mich telefonisch kontaktieren austragen.
Bin jetzt 4 Wochen krankgeschrieben. Habe ab Montag vor wieder zu mind. 50% zu arbeiten.
Was hält Ihr davon? Länger als eine halbe Stunde am PC kann ich derzeit nicht sitzen. Nacken tut dann höllisch weh!
Wie macht Ihr das mit der Wiedereingliederung und kann ich mit einer Besserung rechnen?
Wenn ich rund ums Haus arbeiten erledige geht es mir wahrscheinlich wegen der stänigen Bewegung gut. Nur eben beim sitzen vorm PC oder lesen das tut mir höllisch weh.
Besten Dank im Voraus

taylor
Cesuh
Hallo Taylor.

hast du schon mal etwas vom Hamburger Modell gehört?
Ich habe dir etwas "rauskopiert" vielleicht hilft es Dir weiter.

Das Hamburger Modell ermöglicht eine stufenweise Wiedereingliederung in das Arbeitsleben nach längerer krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit.

Geregelt ist das Hamburger Modell in § 74 SGB V und gleichlautend für den Fall behinderter oder konkret von Behinderung bedrohter Menschen in § 28 SGB IX.

Der Arbeitnehmer stimmt mit seinem Arzt einen Eingliederungsplan ab, der dem Genesungsfortschritt des Arbeitnehmers entspricht. Die Arbeitsaufnahme kann so mit wenigen Stunden täglich beginnen und stufenweise bis zur vollen Arbeitszeit gesteigert werden. Die Dauer der Maßnahme liegt im Regelfall zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten. Die Zustimmung von Arbeitgeber und Krankenkasse ist vor Beginn der Maßnahme erforderlich.

Während der Maßnahme erhält der Arbeitnehmer weiterhin Krankengeld bzw. Übergangsgeld. Der Bezug von Kranken- oder Übergangsgeld wird je nach Trägerschaft der Maßnahme festgelegt. (z.B. Deutsche Rentenversicherung oder Krankenkasse ) Es besteht kein weiterer Anspruch auf Vergütung. Der Arbeitnehmer ist weiterhin arbeitsunfähig erkrankt. Der Arbeitgeber hat mithin keinen Anspruch auf die Arbeitsleistung. Allerdings ist der Arbeitgeber auch im Ausgangspunkt nicht verpflichtet, mit dem Arbeitnehmer eine Vereinbarung zu schließen, die diesem die Wiedereingliederung ermöglicht. Die von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getroffene Vereinbarung begründet kein gegenüber dem schon bestehenden abgeändertes (Teilzeit-) Arbeitsverhältnis, weil sie nicht in dem für ein Arbeitsverhältnis prägenden Austausch von Leistung und Gegenleistung (Arbeit - Entgelt) besteht. Vielmehr ist Gegenstand der Vereinbarung, die es dem Arbeitnehmer ermöglicht, auf seinem bisherigen Arbeitsplatz die bisherigen Leistungen in vorher festgelegtem zeitlich verringertem Umfang zu erbringen, allein die Rehabilitation.

Die Wiedereingliederungsmaßnahme kann von Seiten des Betroffenen aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden. Nimmt der Betroffene an 7 Tagen nicht an der Maßnahme teil, so gilt diese als gescheitert. In Einzelfällen kann ein Fortbestand der Maßnahme über die 7-Tage-Regelung hinaus angestrebt werden, wenn Aussicht auf einen positiven Abschluss des Hamburger Modells besteht.

Das Hamburger Modell kann sowohl von Arbeitern und Angestellten als auch von Beamten in Anspruch genommen werden.


Liebe Grüße Claudia
tanja12101
zwinker.gif hi
Also,solch eine Eingliederung habe ich noch nie mitgemacht.Ich arbeite auch nicht im Büro sondern als Erzieherin.

Aber ich kenne es auch so aie Du,wenn ich mich bewege geht es mir besser als wenn ich sitze.Ich denke,daß es nicht gut ist so lange am PC zu sitzen.Aber was willst Du machen?
Die Reaktion von Deinem Arbeitgeber finde ich unmöglich hammer.gif
Es ist eine FRECHHEIT Dich telefonisch zu kontrollieren.

Ich war auch drei Wochen krank.In den drei Wochen riefen Eltern und auch der Vorstand an......sie wollte nsich nur mal informieren wie es mir geht..... rock.gif


Ich wünsche Dir gute Besserung.

LG,
Tanja sonne.gif
Isis
Hi taylor,
die stufenweise Wiedereingliederung ist eine gute Sache, das würde ich probieren.
Ansonsten: Welche Therapie wurde bisher gemacht? Physiotherapie? Schmerzmittel?

Dieses berühmte "einrenken" würde ich an Deiner Stelle nicht mehr machen lassen, zumindest an meine HWS kommt niemand mehr ran. zwinker.gif

Sinnvoll wäre für Dich eventuell auch ein Stehpult, so daß Du abwechselnd sitzen und stehen kannst beim arbeiten.
Und die Telefonkontrolle durch Kollegen ist ja das allerletzte!
Habt Ihr einen Betriebsrat? Wenn ja: Beschwer' Dich über solche Methoden!!!

Gute Besserung!!! wink.gif
Gruß
Isis
Topsy
Hallo Taylor,

so eine Wiedereingliederung kommt erst für Patienten in Frage, die länger als
6 Wochen AU waren. Für Dich ist diese Zeit noch nicht reif.

Es ist natürlich der Druck durch die Arbeitgeber sehr groß, aber noch schlimmer ist es dann für Dich, wenn es nicht hinhaut und Du dann wieder ausfällst.

Es ist Deine Gesundheit und wenn Du das jetzt nicht richtig auskurierst, dann wird das nie was, so kann ich es Dir ganz hart sagen.

Bei der Wiedereingliederung muß Du zustimmen, Deine KK und Dein Arzt. Man muß auch nicht gleich mit 50% anfangen, da man auch, so war es bei mir mit 2 Stunden täglich beginnen kann.

Ich denke mal, dass das aber nach so "kurzer" Krankheitsdauer in Deinem Fall nicht gemacht würde.

Gute Besserung und
liebe Grüße
Topsy winke.gif
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