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Komplette Version Neuer Vorfall C4/5

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Mausebär
Hallo an alle,

ich brauche dringend mal wieder einen Rat.

Nach meiner Op im Nov. 06 ging es mir ja ganz gut. Jetzt habe ich aber seit Wochen Probleme mit einem Vorfall über der operierten Stelle.

Neurochirurg meint - kommt nicht von oben, sondern von unter C7/Th1. Op nicht notwendig, Tabl. schlucken und abwarten.

Orthopäde meint - vor Kernspin - kriegen wir hin, mit KG und Spritzen etc.

Orthopäde meint - nach Kernspin - da kann ich nicht für sie tuen, da gehe ich nicht ran. Suchen sie sich jemanden der das macht, ich will keinen Prozeß am Hals haben, wenn etwas schief geht. Außerdem soll ich Tbl. schlucken und arbeiten gehen, da mit ich nicht immer an die Schmerzen denke. KG hat eh keinen Sinn, aber wenn ich drauf bestehe, dann schreibt er mal 6 auf. Außerdem noch Pufferabsätze für die Schuhe. Na ja und Wiedervorstellung in 4 Wochen.

Jetzt frage ich mich natürlich, was soll ich machen.
Kann ich eine Wiedereingliederung beantragen, auch wenn ich nur Teilzeit arbeite. Nachmittags und abends sind die Schmerzen besonders schlimm, da hätte ich dann Spätschicht mit 5-7 Stunden sitzen. ?
Über welchen zeitraum zieht sich einer Wiedereingliederung denn hin ?

Ich möchte wirklich gerne wieder arbeiten, habe aber Angst es nicht zu schaffen und wieder eine AU zu brauchen. Mein Chef meint ich sei eh sehr oft krank.


Bitte gebt mir doch eine Rat, ich weiß echt nicht weiter.

Gruß
Mausebär
congailona
Hallo Mäusebär,

nun erst einmal ein paar streicheln.gif für Dich. und dann den Rat: Such Dir bitte schnellstens einen anderen Arzt! Das kann doch wohl nicht sein, dass ein Arzt die Behandlung einfach so ablehnt, aus Angst, es könne zu einem Prozeß kommen. Da muss er sich ja seines Könnens nicht gerade sicher sein...

Mit einer Eingliederung kenne ich mich nun leider überhaupt nicht aus. Ich könnte mir aber vorstellen, dass Du als Teilzeitkraft auch eine Wiedereingliederung machen kannst. Ob es sinnvoll für Dich ist, kann ich nicht beurteilen, aber, wenn ich mir Deinen Bericht so durchlese, lese ich auch recht viele Schmerzen und Bedenken Deinserseits.
Bei einer Wiedereingliederung würde erst mal versucht werden, dass Du so 3 Stunden arbeitest und es langsam gesteigert wird, wenn es schmerztechnisch für Dich ok ist. Und wenn ich es richtig in Erinnerung habe, kostet es den Arbeitgeber nichts, da Du, solange die Wiedereingliederung läuft, das Geld von KK oder AA bekommst. Aber ich denke, da werden Dir noch andere Bandis, die sich damit so richtig auskennen, bessere Tipps geben können.

Ich drück Dir derweil meine Daumen, dass Du einen guten Arzt findest.

Liebe Grüße
Ilona wink.gif
chrissi40
Hallo Mausebär,
jeder kann eine Wiedereingliederung machen, zahlt die DRV.
In teilzeit wird es deiner Arbeitszeit angepaßt, erst 2-3 Stunden dann mehr und im Wochenrhythmus.
Wenn dein Arbeitgeber schon grantig ist ihm am besten sagen das er nichts zahlen muß. Die DRv gibt bei häufigen Fehlzeiten ( prüfen die bei der KK)
lieber Wiedereingliederung raus als das du länger krank bist,
also keine Hemmungen.

Ganz liebe Genesungsgrüße von Christiane

Harro
Moin chrissi,
die medizinische Wiedereingliederung bei Krankheit ist NICHT Aufgabe der DRV sondern der Krankenkassen, das so nebenbeibemerkt.

Es gibt noch eine Wiedereingliederung, die Berufliche Wiedereingliederung für behinderte Menschen, diese wiederum wird von der DRV bezahlt.
Ist alles ein wenig verwirrend weil beide gleich heissen.

@Mausebär, sprech deinen Doc auf die WE an und frag was er davon hält, dann Antrag stellen und beten das der Arbeitgeber zustimmt.

In diesem Sinne

Harro winke.gif
hsto
@Harro.
warum sollte denn der Arbeitgeber etwas gegen eine Wiedereingliederung haben? Er bekommt in der Zeit doch Arbeit zum Nulltarif.
DAs sollte dem AG doch gefallen. smilie_lachttotal.gif

LG Hsto.
Peja
hallo Mausebär , ich stehe auch kurz vor einer Wiedereingliederung.

der Arzt muß die Wiedereingliederung anordnen.

die Krankenkasse - der Arbeitgeber und auch der Patient müssen damit einverstanden sein.

bei mir ist soweit alles klar , ich arbeite auch Teilzeit 6 std am Tag .

soll mit 2 Stunden beginnen .......ist notwendig um festzustellen ob man arbeitsfähig ist ......

man ist weiterhin AU und die Krankenkasse zahlt das Krankengeld, der Arbeitgeber hat keine Kosten.

lg peja
Harro
Huhu,
Zitat
der Arbeitgeber etwas gegen eine Wiedereingliederung haben

Mancher Arbeitgeber ist so angefressen, das er sich fragt wie es dem A-nehmer überhaupt einfällt krank zu werden.

Nicht ganz ernstzunehmen, aber denkbar.

Harro winke.gif
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