Zitat (seemöwe58 @ Montag, 19.März 2007, 20:35 Uhr)
rückhalt von irgenwelchen kollegen kann ich vergessen,weil die liebe kollegin schon in den startlöchern für meinen job sitzt

vielleicht wollen die mich auch loswerden

weil nicht belastbar...etc.
Hallo Seemöwe!
Wenn es nicht ein kleiner Betrieb ist(glaube unter 5? oder sind es neuerdings 20?)gibt es einen Betriebsrat.An den würde ich mich wenden und falls du schon Antrag auf Feststellung deines Schwerbehinderungsgrades beim Versorgungsamt,gestellt hast,würde ich deinen Arbeitgeber,auf das Mitspracherecht des Versorgungsamtes hinweisen.Denn solange das Verfahren läuft(auch deine Reha)solange darf dein Arbeitgeber,dich nicht kündigen!Nach deiner Reha,muß er dafür sorgen,daß du zuerst im Betrieb auf einen Platz versetzt wirst,der deiner Behinderung nach der Reha,entgegenkommt.
Falls das nicht möglich ist,wird deinem Arbeitgeber vom Versorgungsamt,entsprechende Zuschüsse gezahlt,um deinen arbeitsplatz behindertengerecht zu machen.
Ich würde dir empfehlen,mal beim VDK in deiner Nähe,vorzusprechen.Aber auch dein Rehaberater von LVA bzw. BFA und der Sozialberater in der Rehaeinrichtung,können dir darüber mehr Auskunft geben.
Wieviel Stunden kannst du laut Gutachten noch max. pro Tag arbeiten? 3 Std.?Habe ich das richtig gelesen?Dann wäre für dich schon die Erwerbsunfähigkeitsrente gegeben....
Wenn du in deinem Beruf(vermute mal Radio und Fernsehtechniker,denn "TV Geräte...schleppen")nicht mehr arbeiten kannst und dies amtlich festgestellt wird(wie bei mir),dann wird deine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen müssen.Vorausgesetzt noch,daß keine besonderen Klauseln im Vertrag drin stehen....
Ansonsten,nicht unterkriegen lassen
Die Wiedereingliederung,würde ich machen.Es ist ein Versuch,um zu sehen,wie weit du noch belastbar bist.Geht wirklich nichts mehr,weil entweder die Medis oder/und die Krankheit es nicht zulassen,wirst du eh von den Ärzten,die die Wiedereingliederungsmassnahme begleiten,als ERWERBSUNFÄHIG eingestuft und das der LVA bzw. BFA gemeldet.
Du solltest noch wissen,daß in Deutschland zwischen BERUFSUNFÄHIGKEIT und ERWERBSUNFÄHIGKEIT unterschieden wird.
Trotzdem alles Gute weiterhin!
MFG der Pfälzer