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Komplette Version BfA lehnt Bürostuhl ab

Bandscheiben-Forum > HWS-Forum
Mausebär
Hallo,

ich habe mal eine Frage an alle.
Nach meiner HWS OP (Versteifung über 2 Etagen) im November, wurde in der Reha an Bürostuhl beantragt (mit div. Extras). Ich arbeitete zwar nur 6 Nächte im Monat in einer Klinik am Empfang, aber die 10 Stunden pro Nacht sitze ich 9 Stunden auf dem Stuhl.
Jetzt habe die BfA meinen Antrag abgelehnt vogel.gif , mit der Begründung - eine Gefährung der Arbeitskraft ist nicht gegeben.
Frage: Lohnt sich Widerspruch einzulegen oder muss ich dies einfach hinnehmen. Aber ich habe festgestellt, das ich meinen Kopf immer mal wieder anlehnen muss, wenn ich sitze. Bei den alten Stühlen ist nicht gerade viel Rückengerecht.

Würde mich freuen, wenn ihr mir ein paar Tips geben könntet.

Ansonsten habe ich immer noch massive Muskel und Nervenschmerzen, aber damit komme ich schon klar.

Liebe Grüße
Sabine wink.gif
Daggi
Hallo,
lege widerspruch ein, das lohnr immer.
Bin an der LWS operiert und habe nach langem hin ind her einen Stuhl und einen Stehschreibtisch bewilligt bekommen.
Lass dir von deinem Orthopäden was schreiben und leg dies dem Widerspruch bei.
Gruß
Daggi
Ice19073400
Wiederspruch machen danach kommt dann der Gutachter, aber es lohnt immer!!!

gruß ice
Harro
Hi Sabine,
wahrscheinlich werde ich jetzt gesteinigt, das ist mir schon klar,
aber bei der geringfügigen Beschäftigung würde ich auch die Mittel versagen,
denn es wird immer weniger was es zu verteilen gibt. roechel.gif

Und in deinem Falle solltest du dem Dre....sck von Arbeitgeber eins überbraten, die sind nämlich erstmal verantwortlich.
Es gibt jede Menge von Arbeitsschutzgesetzten, nur die Arbeitgeber setzen sich darüber hinweg.
Nur, IHR seid die Arbeitnehmer und IHR müsst euch wehren, wenns nur einen Küchenstuhl gibt, anstatt einen Bürostuhl.

In diesem Sinne, Harro ph34r.gif

PS. Mein Tip, setz dich mit deinen Mitarbeitsplatzteilern in Verbindung und setz dem Arbeitgeber die Pistole auf die Brust!!
congailona
Recht so, Harro - ich steinige Dich nicht zwinker.gif

Der Protest muss an die richtige Stelle gehen und das ist in diesem Fall der Arbeitgeber.
Wie Harro schon sagt, es gibt das Arbeitsschutzgesetz evtl. gilt für Dich, liebe Sabine, auch das Behindertenrecht und das muss vom Arbeitgeber eingehalten werden.

Sabine, habt Ihr einen Betriebsrat? Wenn ja, dann schleunigst hin da und mit denen Deine Situation klären.

Viel Erfolg und setzt den Ag eins drauf hammer.gif
(ähem, natürlich nur im übertragenem Sinne - leider)


Liebe Grüße
Ilona
Mausebär
Vielen Dank für eure vielen Beiträge.

Klar kann ich verstehen, das bei 35% Arbeitsstelle eine Bewilligung nicht so einfach ist.
Mein Chef würde ja auch einen Stuhl beantragen, aber keinen so ergonomischen, wie ich ihn eigentlich brauchen würde. Wichtig ist bei mir die Kopfstütze - Aussage von der Leitung : wir sollen arbeiten und nicht gemütlich sitzen.
Mein Fazit ist jetzt ein paar Monate noch durchhalten und dann einen neuen Arbeitsplatz suchen, bei dem ich vielleicht etwas mehr in Bewegung bin und Stehen und Sitzen sich abwechselt.
Böse ich ich meinem Chef nicht, in Zeiten der Geldknappheit ist das ja alles verständlich, aber mein Nacken hat dafür momentan nicht das richtige Verständnis.

Mal sehen was sich so entwickelt. Werde euch auf dem Laufenden halten.

Gruß an alle
Sabine
wi-ro
Hallo Sabine,

wenn Dein Chef einen Stuhl kaufen will, aber nicht den "Mercedes" bezahlen will, sondern nur den "FIAT" dann ist der erste Ansatz gemacht.

Die BFA muss ja nicht den ganzen Stuhl bezahlen, wenn Dein Chef z.B. 300 Euro ausgeben würde und der stuhl 500 euro kostet wäre für die BFA ein Zuschuss wahrscheinlich akzeptabel.

Du solltest mit Deinem Chef und dem Sachbearbeiter noch einmal "unverbindlich" sprechen.

vielleicht ist das der richtige Weg für Deinen Stuhl.

Gerald winke.gif
Harro
Moin moin,
ich bins nochmal biggrin.gif
QUOTE
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die sich aus §§ 241 Abs. 2, 617-619 BGB ergibt, ist eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis, die aus weiteren Gesetzen ergänzt wird (z.B. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für den Handlungsgehilfen, § 62 HGB). Der Arbeitgeber ist danach gehalten, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die jeden Beschäftigten vor Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit schützen. Hierzu bestehen bereits eine Reihe von gesetzlichen Schutzvorschriften, etwa

    * die Arbeitsstättenverordnung
    * das Arbeitsschutzgesetz
    * das Arbeitssicherheitsgesetz


So, an diese Regeln hat sich jeder Arbeitgeber zu halten, ob er will oder nicht.
Übrigens, so ein Stuhl mit Kopfstützeuser posted image kostet 398,-Euro
also 100,- Euro mehr wie ein normaler.
Da sollte die BFA wirklich nicht nein sagen.


Harro winke.gif

PS. Ein teurer normaler Bürostuhl(Mercedes) kostet mehr. zwinker.gif
Karina
Hallo,

mir wurde im Juli 06 eine Bandscheibenprothese C5/6 eingesetzt und jetzt soll ich auf Anraten meines Betriebsarztes auch so einen Stuhl beantragen. Ich habe auch einen GDB von 30% bin aber noch nicht gleichgestellt, weil mein Arbeitsplatz im Moment nicht gefährdet ist. Habe ich da überhaupt Chancen auf so einen Stuhl?
Reicht man den Antrag bei der BfA oder beim Versorgungsamt ein?

Grüße

Karina
wi-ro
Hallo Karina,

wenn Du eine Empfehlung von Deinem Ortho bzw. Betriebsarzt hast, sollte bei der BFA nichts dagegen sprechen.
Du reichst den Antrag bei dem DRV(BFA od. LVA) ein, Du hast gute Chancen auf den Stuhl, der dient ja zur Erhaltung Deines Arbeitsplatzes.

gibt es in Deinem Betrieb einen "Scherbehindertenvertrauensmann" ? Der kann Dir bei der Beantragung helfen.

Es gäbe auch die Möglichkeit den Stuhl beim Versorgungsamt oder Arbeitsamnt zu beantragen, aber Deine erste Wahl sollte die DRV sein.

Gerald winke.gif
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