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siobhan
Das

Bundesversicherungsamt

ist die Aufsichtsbehörde der Krankenkassen. Probleme mit der Krankenkasse kann man schriftlich (per Brief, Fax oder Email) dem BVA schildern. Darauf hin gibt das BVA dem Versicherungsträger Gelegenheit, sich zu der Angelegenheit zu äußern und es findet eine aufsichtsrechtliche Prüfung statt.

Viele Grüße,

Siobhan wink.gif
berta
wenn jemand Probleme z. B. mit dem Krankengeld usw hat

schreibt an das BVA,

Mir wurde im Maerz 2006 innerhalb kurzer Zeit geholfen so das
ich zu meinem Recht kam.

Ich kann euch das nur Empfehlen

Gruß Berta

Silver
Hallihallo,

nur zur Ergänzung: an das BVA kann man sich auch wenden, wenn man Probleme mit dem Rentenversicherungsträger hat.

LG Silver
_S_u_M_u_
Guten Morgen
kann mir selber kaum vorstellen, dass die helfen ;-)
vrori
Hallo SuMu,

direkt helfen zwar nicht, aber wenn die KK oder DRV einer Beschwerde nachgehen müssen, die direkt vom Versicherungsamt weitergeleitet wurde, dann machen sich vom Oberabteilungsleiter bis zum Untersachbearbeiter vermutlich alle erst einmal in die Hose biggrin.gif
und müssen Stellungnahmen abgeben ..

dadurch hat man also die SB dort ans Arbeiten gebracht - ob das sinnvolle Arbeitszeit ist oder verschwendete Arbeitszeit, das stellt sich dann später heraus...


LG
Vrori
_S_u_M_u_
Danke Vrori
gut zu wissen! :-)
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