Bundesversicherungsamt
ist die Aufsichtsbehörde der Krankenkassen. Probleme mit der Krankenkasse kann man schriftlich (per Brief, Fax oder Email) dem BVA schildern. Darauf hin gibt das BVA dem Versicherungsträger Gelegenheit, sich zu der Angelegenheit zu äußern und es findet eine aufsichtsrechtliche Prüfung statt.
Viele Grüße,
Siobhan
