
aber nun habe ich mal eine frage:

letzes jahr im september habe ich einen antrag auf "teilhabe am arbeitsleben" bei der LVA gestellt. im april kam die ablehnung. darauf bin ich in widerspruch gegangen. im mai kam ein schreiben, ich solle meinen wiederspruch noch einmal begründen. das habe ich dann auch getan. gestern kam ein brief, dass das schreiben vom april gegenstandslos ist und ich nur eine eingliederungshilfe bekomme. (lohnzuschüsse und so ein mist). in der rechtsbehelfsbelehrung steht, dass ich in widerspruch gehen kann. nun meine kleine bescheidene frage.

wie soll ich es machen?? mir schwebt eine klage beim sozialgericht vor auf das gegenstandslose schreiben und einen wiederspruch auf das letzte schreiben. ODER?


nun denn und an alle alles gute
sly