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Komplette Version Korsett und Schmerztherapie.

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sly30
hallo, da bin ich mal wieder. da war ich doch wieder im krankenhaus beim neurochirurgen. und siehe da, keine OP. ich war sehr erleichtert. aber ich bekomme ein korsett und muss zum schmerztherapeuten, mal sehen, wie sich das angeht. frage.gif

aber nun habe ich mal eine frage: smhair2.gif

letzes jahr im september habe ich einen antrag auf "teilhabe am arbeitsleben" bei der LVA gestellt. im april kam die ablehnung. darauf bin ich in widerspruch gegangen. im mai kam ein schreiben, ich solle meinen wiederspruch noch einmal begründen. das habe ich dann auch getan. gestern kam ein brief, dass das schreiben vom april gegenstandslos ist und ich nur eine eingliederungshilfe bekomme. (lohnzuschüsse und so ein mist). in der rechtsbehelfsbelehrung steht, dass ich in widerspruch gehen kann. nun meine kleine bescheidene frage. smilie_boxen.gif

wie soll ich es machen?? mir schwebt eine klage beim sozialgericht vor auf das gegenstandslose schreiben und einen wiederspruch auf das letzte schreiben. ODER?rock.gif smilie_bank.gif

nun denn und an alle alles gute

sly
Ralf
Hallo Sly,

kann mir gut vorstellen, daß Du erleichtert warst, daß Du um eine OP herumkommst.

was schwebt Dir denn da vor mit "Teilhabe am Arbeitsleben"?

Für mich sieht es nach einer verzwickten Sache aus, wenn der erste Bescheid als gegenstandslos deklariert wird und eine neue Entscheidung herbeigeführt wurde. Normalerweise würde es ja reichen, wenn Du nun auf den letzten Bescheid in Widerspruch gehst, aber dann denke ich, wird die Zeit evtl. nicht berücksichtigt, als Du den ersten Antrag gestellt hattest.

Ich kann Dir nur raten, Dich vertrauensvoll an den Sozialverband oder den VDK zu wenden. Ersterer ist zwar mit einem Euro pro Monat teurer (5 Euro/Monat), nimmt aber für Widersprüche im Gegensatz zum VDK keine 18 Euro.

Liebe Grüße

Ralf
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