Krankenkasse: Widerspruch möglich
Gegen Entscheidungen ihrer Krankenkasse können Versicherte innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Wird die Frist ohne eigene Schuld etwa wegen eines Urlaubs - überschritten, bearbeitet die Kasse die Beschwerde trotzdem,
sofern sie sofort eine Meldung des Versicherten bekommt, so die Zeitschrift "Finanztest".
Der Widerspruch, zum Beispiel gegen eine verweigerte Kur, kann entweder bei der Krankenkasse mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Heisse Grüsse aus Leverkusen
Harro
