Moin zusammen,
ist ein kompliziertes Spiel, ich versuchs mal zu erklären.
"Aufeinanderfolgende Arbeitsunfähigkeitszeiten werden bei der Berechnung der Leistungsdauer (für Lohnfortzahlung UND Krankengeldbezug) zusammengerechnet. Wenn der Arbeitgeber schon mal 2 Wochen für diesselbe Erkrankung weitergezahlt hat, braucht er innerhalb einer bestimmten Frist das nächste Mal nur noch 4 Wochen bezahlen, d.h. die letzte Woche müsste die Krankenkasse einspringen.
Der Gesetzgeber spricht allerdings nicht von "dieselbe Diagnose", sondern "dieselbe Erkrankung", d.h. wenn ein "innerer Zusammenhang" gegeben ist. Wenn du z.B. wegen einer Erkrankung starke Medikamente nehmen musst, und deshalb eine Magenerkrankung auftritt, ist es "diesselbe Krankheit", obwohl du vorher "Migräne" hattest und dann "Magendurchbruch". Wenn du dir aber 2 Wochen nachdem der Gips ab ist, das selbe Bein wieder brichst, ist es zwar dieselbe Diagnose, z.B. "Fraktur linkes Sprunggelenk", aber nicht diesselbe Erkrankung."
Es kommt wohl auf die Ursache an.
Harro