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Komplette Version Schwerbehinderung beantragen?

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puscheline
Hallo winke.gif

ich habe mal eine Frage.

Ich bin seit ca. 2 jahren ebenfalls eine Bandi und qäule mich so richtig akut seit dem 17.6.05. Habe einen Vorfall in LW 4/5 und je eine Vorwölbung in LW 3/4 und LW 5/S1.

Im Oktober bin ich an dem Vorfall LW 4/5 operiert worden. Im November dann Reha. Ich hatte leider überhaupt keine Verbesserung. Schmerzen ohne Ende. Im April / Mai war ich dann im Rückenzentrum am Michel (in Hamburg) und die haben mir vielen Medikamenten etc. mich zumindest so weit bekommen, dass ich etwas Sport machen konnte und seit dem 6.6. (erst mit Widereingliederung) und seit dem 7.8. wieder fest arbeite.

Es geht mehr schlecht als Recht. Ich habe Schmerzen ohne Ende und ohne meine Fentanylpflaster und gelegentlich Novamintropfen geht zur Zeit eigentlich gar nichts. Da ich aber über 1. Jahr Krankgeschrieben war, will ich nicht wieder zu Hause bleiben und versuche mich Durchzubeißen. Die Firma hat mir freundlicherweise einen Schreibtisch zum Hochfahren gestellt.

Nun hat mich am Freitag der Schlag getroffen. Ich habe einen Termin mit meinem oberen Boss und der Personalabteilung. Hatte natürlich nichts gutes zu Heißen. Ich muss dazu sagen, ich arbeite in einer großen Firma wo zur Zeit ein wenig "Umstrukturiert" wird.

Tja und was soll ich sagen es trifft mich natürlich. Mein Arbeitsplatz wird komplett aufgelöst und eigentlich möchten sie mich gern los werden. Konkretes Angebot haben sie aber noch nicht gemacht. Nur schon mal Informiert, dass es halt nicht gut aussieht. Sie hätten halt keine Arbeit. Ich bin hier schon 16 Jahre beschäftigt.

Nun hat mir der Betriebsrat den Rat gegeben, eine Schwerbehinderung zu beantragen, vielleicht bekäme ich ja 30% und damit könnte ich dann die Gleichstellung beantragen?

Mein Arzt hat mir bisher immer davon abgeraten - nun bin ich völlig verunsichert und weiß nicht weiter - hat das hier schon mal jemand erlebt und kann mir einen Tipp geben?

Ach ja- eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht und einen Anwalt - kommt leider aus finanzieller Sicht nicht in Frage.

LG Puscheline
Inka
Hallo Puscheline,

den Antrag würde ich auf jeden Fall stellen, zu verlieren hast Du ja nichts. Und warum Dein Arzt Dir davon abgeraten hat kann ich nicht nachvollziehen.

QUOTE
Ach ja- eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht und einen Anwalt - kommt leider aus finanzieller Sicht nicht in Frage
Beides wirst Du da auch nicht brauchen.

QUOTE
hat das hier schon mal jemand erlebt und kann mir einen Tipp geben?


Schau doch mal Hier im Forum!

Liebe Grüße

winke.gif Inka
merlin66
Auf jeden fall einen Antrag stellen. Denn stellt man beim Versorgungsamt. Du hast gute Aussichten auf den Grad der Behinderung. Einen Anwalt oder ne Versicherung ist dafür nicht nötig. Wünsche alles gute
Merlin winke.gif
Jessica
Hallo Puscheline,

mich würde interessieren, mit welcher Begründung Dir Dein Arzt davon abgeraten hat.

lG
Jessica
Andrea38
Hallo Zusammen,


mir hat mein Arzt auch abgeraten mit dem Argument, dann wäre ich, wenn ich arbeitslos werden würde, schwer zu vermitteln.ich sollte mir das nochmal genau überlegen aber wenn ich es unbedingt will, würde er die nötigen Papiere fertigmachen.

Bis jetzt hab ich den Antrag auch noch nicht gestellt, bin mir unsicher.




Gruß Andrea
wi-ro
Hallo Andrea,

da hat Dein Arzt "den Schuss nicht gehört" vogel.gif

den GdB muss man nicht beim AG vorlegen, man muss es auch nicht beim Einstellungsgespräch angeben da Anti-Diskriminnierungs-Gesetz".

Man kann es aber tun, ich würde auf jedem Fall den Antrag stellen.

Gerald winke.gif
STU8FE
Hallo,
man kann einen SBA auch wieder zurück geben - falls du wirklich nur wegen der Arbeitslosigkeit Angst hast.

Petra68
Hallo,
ich habe nach meiner Operation im letzten Jahr einen Schwerbehindertenantrag gestellt, da die Beschwerden wie bei Dir, nicht wesentlich besser geworden sind. Ich habe leider nur 20% bekommen. Widerspruch eingelegt - abgelehnt. vogel.gif
Mein Arzt meint, wir versuchen aber gleich in ein paar Monaten wieder einen Verschlechterungsantrag zu stellen. Ich würde es auf jeden Fall versuchen.
In der AHB haben die mir aber auch von der Antragstellung abgeraten, wegen dem gleichen Argument wie bei Dir. Wenn man sich einen neuen Job suchen muß, hätte man schlechtere Chancen. Ich habe es trotzdem gemacht und würde es auch wieder machen. Wenn Du mit 30% durchkommen solltest, hättest Du jedenfalls gute Chancen, den Arbeitsplatz nicht zu verlieren.
Lieben Gruß
Petra sonne.gif
Jürgen73
Hallo Puscheline,
ich würde dir auch raten einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen. Ob du allerdings 30% bekommst ist natürlich die Frage. Auf den Antrag kann man irgendwo ankreuzen, ob man in einem Arbeitsverhältnis steht. Wenn man das ankreuzt, sollte der Antrag schneller beantwortet werden.
Wenn du 30% GdB bekommen solltest, sofort ab zum Arbeitsamt, um den Gleichstellungsantrag zu stellen. Ab Tag der Antragstellung bist du erstmal vorübergehend eienm Schwerbehinderten gleichgestellt. Könnte wichtig für deine Kündigung sein.
Allerdings wenn eine Firma dich kündigen möchte, nützt dir die Gleichstellung auch nicht viel. Bei mir hat die Gleichstellung nichts genützt. Ich konnte aber noch eine schöne Abfindung mit Hilfe des Integrationsamtes rausschlagen.

Jürgen
Marauder
Hallo Puscheline ,
in deinem Falle (Umstrukuierung oder Wegfall eines Betriebsbereiches), wenn es zu einer betriebsbedingten Kündigung kommen sollte, sofern du noch keine Gleichstellung hast, sofort ein Beratungsgespräch beim Anwalt holen, und zwar zu einem , der sich mit Arbeitsrecht auskennt und mache unverzüglich eine Kündigungsschutzklage.
Wichtig wäre da noch, ob du vielleicht in einen anderen Bereich der Firma versetzt werden könntest???
Es geht jetzt nicht darum, das du den Platz wieder bekommst, das würde eh nicht mehr klappen, aber zumindest "könnte" eine gute Abfindung für dich rausspringen!
Die Abfindung wird heute ans Arbeitslosengeld angesetzt, also würde im schlimmten Falle einer Arbeitslosigkeit die Laufzeit verlängert.
Solltest du im Anschluß deiner Kündigung wieder Arbeit finden, würde dir die Abfindung alleine zustehen. Ich muss dazu sagen, das du nicht wegen einer Abfindung klagst, sondern "nur" um deinen Arbeitsplatz.
Aber: sollte der Arbeitgeber beweisen können, das keine Stelle zu besetzten wäre, hm,
siehts wegen Abfindung schlecht aus.
Info: Guckst du hier: http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrec..._abfindung.html

In deinem Falle würde ich einen Anwalt für eine Beratung aufsuchen!!
Kostet je nach dem zw. 50-80 Euro.

Viel Glück und Augen nach vorn wink.gif
Mike
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