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Vera13
Hallo, ich bin seit dem 9.3.o6 arbeitsunfähig. Habe schon jede Menge Therapien durchgezogen, jedoch ohne Erfolg. Diagnose lautet BSV C4/5 und weitere Vorwölbungen. Ich habe 24 Std. starke Schnerzen, bin nicht in der Lage eine konzentrierte Tätigkeit auszuüben, da ich dann wie Lähmungen und noch stärkere Schmerzen habe. Vor 6 Wochen war ich beim MDK, der erst noch die gerade begonnene Therapie abwarten wollte, und dann falls dies keine Besserung gebracht hat eine Reha befürworten wollte. Die Therapie brachte nichts. Am Montag war ich wieder beim MDK, jedoch anderer Arzt. Heute erhalte ich die Nachricht, dass der MDK mich ab dem 1.8. für arbeitsfähig mit Einschränkungen hält, obwohl mein Krankenbild sich seit dem 1. Besuch nicht im geringsten verbessert hat, jedoch bin ich ab dem 1.8. arbeitslos, da mein Betrieb mir gekündigt hat. Die Krankenkasse reagierte ziemlich ruppig auf meine Anfrage, warum denn nun eine Arbeitsunfähigkeit nicht mehr vorliege. Dies ist doch nur eine Kostenverschiebung!!! Außerdem möchte ich gerne wieder gesund werden und wieder 8 Std. am Tag arbeiten können, Kann mir jemand sagen was ich jetzt machen soll???

Liebe Grüße
Vera
Verena
Hallo Vera wink.gif

Erstmal Herzlich willkommen hier im Forum!

Ja, es ist sehr ätzend und kraftraubend, dass man sich neben den Schmerzen auch noch mit den Kassen, Gutachtern etc rumschlagen muss. Ich mach das auch gerade durch roechel.gif vogel.gif

Wir haben hier ein extra Unterforum für MDK. Vielleicht findest du da ja passende Infos.

klick mich

Nicht unterkriegen lassen!!

Alles Gute,
Verena sonne.gif
augustino
Hallo Vera,

klare antwort, wiederspruch, sowohl vom Arzt, wie auch von dir, am besten mit Rechtsbeistand, einlegen !

Sollte auch der abgewiesen werden Klahen.

Übrigens, während der Zeit des wiederspruchs muss die Kasse dein Krankengeld weiter zahlen, falls dein Arzt dich auch weiterhin für arbeitunfähig hält !

Allerdings versuchen die Kassen genau das zu umgehen in dem sie die Krankengeldzahlungen einfach einstellen !

Also keinen meter Ohne Anwalt, ist meine ganz persönliche erfahrung.

Lass mich mal raten, du bist AOK versichert ?

gruss augustino
parvus
Kleine Anmerkung von mir!

QUOTE
Lass mich mal raten, du bist AOK versichert ?


Bitte nicht die gesamte AOK oder alle AOK-Zweigstellen über einen Kamm scheren.
Ich denke es hat schon auch ein wenig etwas mit den Menschen, also den Patienten, den Ärzten und den AOK-Mitarbeitern, einschließlich deren MDK, zu tun kinnkratz.gif

Die Mitarbeiter der KK bekommen auch nur gesagt wie sie zu handeln haben. Ob sich natürlich auch mancher Fehler da einschleichen mag oder sogar evtl. Kompetenzen überschritten werden, das kann immer passieren. Denn da wo Menschen arbeiten kommen auch Fehler vor.
Aber über alles kann man sprechen! Ich habe dies gekonnt, auch mir war nicht alles so recht wie es zunächst verlaufen ist zwinker.gif

Jetzt möchte ich jedoch fragen, ob Dir Vera, der Bericht des 1. MDK-Besuches vorliegt??
Der 2. Bericht ebenfalls??

Bevor der MDK begutachtet, so durfte ich es erfahren, wurde jedesmal im Vorfeld eine Arztanfrage an den behandelnden/betreuenden Arzt (evtl. der HA, vor allem wohl der, der die AU-Bescheinigung austellt) gestellt.
Auch bitte dort einmal nachfragen, wie sich dieser Arzt gegenüber der KK da geäussert hat, wie wurde die AU weiter begründet? Das ist nicht unwichtig!!

Die Äusserung, bezüglich der Reha, die müsste dann auch im MDK-Bericht an die KK schriftlich getätigt sein. Eine mündliche Äusserung, darauf wird man sich nicht berufen können!!

Ich glaube schon, dass Du zunächst versuchen musst mit Deinem Arzt zu sprechen, von ihm zu erfahren wie er sich der KK gegenüber geäußert hat. Die MDK-Berichte bei der KK anfordern und rechtzeitig den Widerspruch einlegen, sofern Du Dich im Recht wähnst. Was anderes wird wohl jetzt nicht durchführbar sein. Aber bis zum 1.8. ist noch eine gute Woche hin, so dass Du die Zeit bis dahin zumindest dazu hast.

Viel Erfolg winke.gif wünscht parvus, die mit der AOK so schlecht nicht fährt biggrin.gif

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