Hallo Engmann und willkommen hier im Forum
Wie ich lese, so ist der Widerspruch bereits raus und Du willst die Begründung nachreichen.
Das ist sehr gut!
Also ich gehe nun einmal davon aus, dass Du berufstätig bist!?!
Nun wäre es sehr sinnvoll, dass Dein Hausarzt einen Widerspruch verfasst und bei der Begründung sich auf (ich glaube es ist so, Du hast aber bestimmt bei dem Ablehnungsbescheid einen ganzen Paragraphenwust erhalten) 2a des Ablehnungsbescheides bezieht. Das ist zumindest dahingehend der Wortlaut, dass
eine erhebliche Gefährdung der Erwerbstätigkeit besteht und nur durch eine Rehamaßnahme abgewendet werden kann.
Dazu soll er auch schreiben, welche Therapien bisher gemacht wurden und Medikamente etc. evtl. auch wie lange bereits Deine Beschwerden existent sind und vor allem auch wie es sich beruflich auswirkt, also welche Tätigkeiten Dich einschränken usw.
Dieses Schreiben am Besten über den VDK oder SOVD oder aber durch Anwalt (Rechtschutzversicherung?) einreichen.
Danach kann es sein, dass man Dich zu einem RV-Gutachter schickt, da sie sonst keine Entscheidung treffen.
Aber auch das ist kein Problem, wenn Du fundierte Befunde hast!
Ich habe dies 2003 hinter mich bringen müssen und kam dann im Eilverfahren weg. Das Gutachten des, noch damaligen BFA-Gutachters, war so super verfasst., dass ich mit diesem, und auch dem anschließenden Rehabericht, beim Versorgungsamt eine Anerkennung von 40% bekam (vorher waren es nur 20%) also so ganz umsonst war der vorherige Stress dann doch nicht.
Soderla, viel Glück und hier im Forum recht viele brauchbare Tipps und auch Spaß

das wünscht Dir parvus