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Komplette Version Heilmittelverordnung

Bandscheiben-Forum > Konservative & IGeL Behandlungen
noby
Hallo, liebe Bandis,

nachdem nun die Wirkung meiner stationäre Nauheimer Reha ziemlich wirkungslos verpufft ist im Alltagsstress und ich auch nach 18 Mal KG nach wie vor Schmerzen an HWS und BWS habe - trotz Anschaffung von Ergostühlen, trotz Übungen, Tens etc die Beschwerden auch besonders beim Gehen geblieben sind, hat mein Orthopäde mich heute, was ich sehr gut finde, erneut 2 x zum MRT (noch mal HWS und neu LWS) geschickt, um zu sehen was nun für was verantwortlich ist. Die BWS-MRT hatte ich ja schon hinter mir.
Daneben erhielt ich eine Überweisung zum StJosefs-Hospital (ProfKremer) der Ruhr-Uni. Auf den Webseiten der Klinik habe ich diese Abteilung leider inicht gefunden.

Dort soll ich 10 Tage lang gecheckt werden stationär.

Hat jemand Erfahrungen mit diesem Check in dieser Klinik? Bitte melden, gern auch als PM! frage.gif
Ist da schon jemand an der HWS operiert worden?
Geärgert hat mich heute, dass ich nach 18 x KG nun trotz chronischer Beschwerden 3 Monate pausieren soll, da das Budget des Orthopäden ausgeschöpft sei und auch bei chronischen Beschwerden neuerdings nur 18 Mal ginge ohne Pause. Ist das richtig oder gibt es Leute, die nicht pausieren müssen?

Viele Grüße
Noby
Topsy
Hi,
ich kann Dir nur zur Frage mit den KG's etwas sagen. Normal ist bei WS 2, 3 x 6 Behandlungen. Danach müßte eine Pause von 12 Wochen sein. Wenn der Arzt der Meinung ist, das 18 Behandlungen nicht ausreichend sind, kann man einen Antrag bei der KK stellen auf Behandlungen außerhalb des Regelfalls. So etwas läuft bei mir im Moment auch und wird von den KK zügig bearbeitet. Es hat bei mir keine Woche gedauert.
LG Topsy
Frauke
Hallo Noby!

Bei WS2 hast du Anspruch auf 3x6 pro Quartal ohne 12 Wochen Pause dazwischen. Die Pause von 12 Wochen hast du nur, wenn du WS1 hast. Dann bekommst du auch nur 1x6 pro Quartal.
Bei mir funktioniert das so. Leider haben sich die neuen Heilmittelrichtlinien und deren genaue Bedeutung wohl noch nicht zu allen Ärzten durchgesprochen. zwinkert.gif
Schau mal hier.

winke.gif Frauke
noby
Hallo, Ihr Lieben,

danke für Eure Antworten. Ja , ich kenne die neue Heilmittelverornungsgrundlage. Ich bin "WS2c". Mein Doc sagt, er kann mir dennoch nicht mehr wie die 18, die sich übrigens nach der Reha in zwei Quartale ziehen aus Budgetgründen verschreiben, obwohl sie angesagt wären!! Da nutzt auch kein Antrag bei der Krankenkasse, die mir sagte , dass nur die kassenärztliche Vereinigung etwas damit zu tun hätte bzw der Arzt die Entscheidung träfe. Ich glaube auch nicht, dass er schlecht informiert ist und er sonst so viel verschreibt wie nur möglich ist. Ich muß defacto trotz Behandlungsbedarf und trotz Einstufung mit prognostisch länger dauerndem Behandlungsbedarf mit der Krankengymnastik 3 Monate (!) pausieren, was meine Krankengymnastin absolut nicht verstehen kann. Ich kann ja schlecht den Arzt wechseln, der vielleicht noch was in seinem Budget hat, das er gegenüber der kassenärztlichen Vereinigung als "Vielverschreiber" vertreten kann. So stelle ich mir zumindest den Weg vor, oder?

Grüße Noby
Harro
Hi ihrs,
das mit der 12 Wochenpause ist zwar die Regel, aber von jeder Regel gibts eine Ausnahme.
QUOTE
ehandlungsfreies Intervall von 12 Wochen

Die Richtlinien gehen davon aus, dass im Regelfall mit der Gesamtverordnungsmenge die Therapieziele erreicht werden können.

Erst nach einem behandlungsfreien Intervall können Rezidive oder neue Erkrankungsphasen einen neuen Regelfall auslösen.

Mit der Heilmittelrichtlinie 2004 wurde dieses behandlungsfreie Intervall auch für die Physikalische Therapie von 6 auf 12 Wochen verlängert.

Ist eine frühere Behandlungsaufnahme medizinisch erforderlich, kann eine "Verordnung außerhalb des Regelfalls" vorgenommen werden.


Langfristverordnung entfällt

Die Richtlinien 2001 sahen für bestimmte Diagnosen auch im Regelfall eine kontinuierliche Versorgung ohne behandlungsfreies Intervall vor.

Nach den Richtlinien 2004 ist eine kontinuierliche Versorgung mit Heilmitteln im Regelfall nicht vorgesehen.

Ist eine kontinuierliche Versorgung (ohne Therapiepause) erforderlich, kann diese unter Berücksichtigung der medizinischen Erfordernisse des Einzelfalls mit einer "Verordnung außerhalb des Regelfalls" vorgenommen werden.


"Verordnungen außerhalb des Regelfalls" müssen - wie schon auf Grundlage der Richtlinie 2001 - vom Patienten bzw. Versicherten (oder einer von ihm beauftragten Person) vor der Fortsetzung der Therapie der zuständigen Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden.

Nach der Vorlage kann die Therapie fortgesetzt werden. Die Krankenkassen haben die Kosten der Therapie mindestens bis zum Zugang einer Ablehnungsentscheidung zu übernehmen.

Die Krankenkassen können auf eine Vorlage der "Verordnungen außerhalb des Regelfalls" verzichten. Die meisten Krankenkassen hatten während der Gültigkeit der Richtlinien 2001 auf ihre Genehmigungsoption verzichtet und hierdurch pauschal alle Verordnungen (ohne Vorlage) genehmigt.


Auszug aus dem gültigen Heilmittelkatalog, alles weiter unter > Startseite > Heilmittelrichtlinien > Hinweise zur Verordnung > Veränderungen zu den Heilmittelrichtlinien 2004

Harro winke.gif

PS. Noby mach deinen Arzt schlau mit dem Ausdrauck. tongue.gif
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Angepasst von Shaun Harrison
Übersetzt und modifiziert von Fantome et David, Lafter