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Komplette Version wann chronisch krank?

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roma
hallo,

ihr schreibt man kann bei der kk einen antrag stellen wegen chronischer krankheit.
soweit ok, aber ich wußte nicht, dass bandscheibenbeschwerden dazu gehören.
kann mich da jemand aufklären? als schmerzpatient sieht das ja wieder anders aus.

gruß roma
mareike
Hallo roma,

wenn du drei Monate anhaltend Schmerzen hast, kann es chronisch werden, weil man ja immer hofft, daß die Schmerzen wieder verschwinden. Deshalb ist es wichtig, Schmerzmittel zu nehmen. Wenn es chronisch wird, legt sich ein Schalter im Hirn um (hoffe, es ist einigermaßen richtig erklärt), der dann kaum mehr rückgängig gemacht werden kann.

Das kann allerdings ein Schmerztherapeut herausfinden und man bekommt dann eine Bescheinigung, die man der KK einreichen kann.

Ich hoffe, du kommst klar mit der Erklärung.

wink.gif mareike
NinaH
Hallo!

Ich würde das über den Hausarzt machen oder dem Arzt, bei dem Du am meisten bist. Der schickt dann ein Schreiben an die Krankenkasse, die dich demnach als chronisch krank einstuft und die Bandscheiben gehören auf jeden Fall dazu. Jedenfalls dann, wenn Du Beschwerden hast. Du musst dann statt 2% Eigenleistung nur noch 1% zahlen. Ob man noch weitere Vorteile hat weiß ich nicht, wäre aber dankbar, wenn jemand mehr darüber schreiben kann.

Nina
Chinni
moin,

fast alle KKs haben spezielle Formulare, mit denen man die Eintufung als "chronisch krank" beantragan kann (ich bin auch gerade dabei, das zu tun).
Dieses Formular muss man mit zu dem Arzt nehmen, der einen bzw die Krankengeschichte am besten kennt und dieser muss bestätigen, dass man in den letzten 12 Monaten mindestens 1x pro Quartal wegen der selben Erkrankung in Behanlung war.

Das ist schonmal die Grundvorraussetzung, um diesen Antrag überhaupt durch zu bekommen.

Weiterhin muss min. einer der folgenden Punkte erfüllt sein:

- Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 nach dem zweiten Kapitel SGB XI vor

- Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 nach § 30 BVG oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60% nach Abs 2 SGB VII vor, wobei der GdB bzw. die MdE zumindest auch durch die oben aufgeführte Krankheit begründet sein müssen.

- Oder der Doc muss bestätigen, dass weiterhin eine kontinuierliche Behandlung erforderlich ist, da ohne Behandlung nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenerwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten wäre. (das habe ich jetzt 1:1 von meinem Krankenkassenformular abgeschrieben)


Last but not least muss der Doc noch einschätzen, ob weiterhin eine Dauerbehandlung notwendig ist, oder wann die notwendige Behandlung vorraussichtlich endet.

So, nu qualmen mir die Finger, Feierabend zwinker.gif
Wenn noch Fragen da sind, bis morgen habe ich das Formular und den Begleitbrief von der KK noch hier.........

Liebe Grüße

Anja winke.gif
roma
hallo an alle,

danke für eure antworten. werde mich mal an meine kk wenden und um so eine formular bitten. denke das nur der passus

"Oder der Doc muss bestätigen, das weiterhin eine kontinuierliche Behanlung erforderlich ist, da ohne Behandlung nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenerwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten wäre"

für mich zutriftt, denn schmerztherapie habe ich für mich nach 2 versuchen abgelehnt, da ich nicht "vollgedröht" durch leben gehen möchte.
gdb habe ich erst 40 mit gleichstellung durchdas AA.

gruß roma

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