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Komplette Version falsche Diagnose

Bandscheiben-Forum > HWS-Forum
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HWS77
Hallo,

ich fürchte zwar, dass mein Beitrag hier im Forum nicht richtig ist, aber ich wusste nicht genau unter welches Thema ich ihn setzen sollte.

Also hier das Problem:
Im November / Dezember war ich auf Empfehlung eines behandelnden Arztes für 16 Tage stationär in der Uniklinik Mainz. Die dortige Neurologin sollte sich angeblich bestens im Bereich der Schwindelbeschwerden auskennen. Sie schien sich aber nur mit Schwindel auszukennen, der Ursachen im Innenohr hat bzw. mit psychischen Problemen, die Schwindel auslösen. Ich wurde dort also sehr intensiv untersucht, dabei wurden auch Untersuchungen gemacht, die ich schon hinter mir hatte und die keine negativen Befunde ergeben hatten (das hatte ich alles schriftlich dabei). Auf meine immer wiederkehrenden Hinweise, dass der Schwindel wohl von der HWS käme, was mir vorher auch schon mehrere Ärzte bestätigt hatten, reagierten sie in der Klinik zunächst überhaupt nicht. Auch wenn ich vor lauter Schwindel nicht aufstehen konnte oder mich den ganzen Tag übergeben musste, war denen das fast egal. Bei der KG war man zunächst auch nicht gerade zimperlich, ich habe die aber dann darauf hingewiesen, dass es mir danach immer schlechter ging und da wurden zumindest die vorsichtiger.
Aber nachdem alle neurologischen und HNO-Untersuchungen kein Ergebnis brachten, meinte die Professorin, dass mein Schwindel eine rein psychische Ursache hätte und stopfte mich mit Psychopharmaka voll (zu dem Zeitpunkt wusste ich aber noch nicht, was ich da bekam).
Ich wies sie immer wieder auf meine HWS hin und hatte ja auch die entsprechenden Befunde, aber es wurde immer ignoriert. Beim Abschlussgespräch meinte die Professorin dann, ich sollte doch froh sein, ich wäre körperlich völlig gesund, ich solle jetzt erstmal eine neurologische Reha machen (hatte mich aber in der Psychotherapie angemeldet). Diese Reha habe ich aber aus verschiedenen Gründen nicht angetreten.
Dann sagte sie noch, wenn bei dem Unfall tatsächlich Bänder in der HWS gerissen wären oder andere Strukturen verletzt worden wären, dann wäre das in den vergangenen drei Jahren längst wieder verheilt. vogel.gif Ich wusste aber da durch Fachliteratur schon ganz genau, dass die Bänder (in meinem Fall Kopfgelenksbänder) nicht(!!) wieder von alleine zusammenwachsen.

Letzten Montag bin ich dann bei einem Neurochirurgen gewesen, und der hat sich den Unfallhergang schildern lassen, außerdem die Beschwerden und hat dann noch eine Untersuchung gemacht. Bei dieser Untersuchung hat er nach nur einer halben Minute gesagt, dass das linke Lig. alare (Kopfgelenksband) gerissen ist und das rechte entweder angerissen oder zumindest überdehnt, was aber von den Folgen her keinen Unterschied machen würde!!!! Es käme wohl nur noch eine Operation mit Versteifung von C0-C3 in Frage. Auch mein Physiotherapeut und der Hausarzt sind derselben Meinung. Soviel zu der Aussage dieser Neurologie-Professorin. vogel.gif

Lange Rede, kurzer Sinn, jetzt zu meiner Frage:

Ich habe jetzt die Krankenhausrechnung bekommen, und als Entlassdiagnose wurde eine "somatoforme Störung" angegeben ("Das Charakteristikum ist die wiederholte Darbietung körperlicher Symptome in Verbindung mit hartnäckigen Forderungen nach medizinischen Untersuchungen trotz wiederholter negativer Ergebnisse und Versicherung der Ärzte, daß die Symptome nicht körperlich begründbar sind. Wenn somatische Störungen vorhanden sind, erklären sie nicht die Art und das Ausmaß der Symptome, das Leiden und die innerliche Beteiligung des Patienten.") außerdem eine Anpassungsstörung und (weil sie ja die HWS-Beschwerden nicht außen vorlassen konnten) ein Zervikalsyndrom.
Dabei handelt es sich ja nun mittlerweile nachgewiesenermaßen um falsche Diagnosen.

Muss ich die Rechnung (fast 1.500 € als hälftiger Rechnungsbetrag) und demnächst dann auch die Rechnung der Professorin trotzdem bezahlen??? Oder gibt es da irgendwelche Möglichkeiten die Zahlung zu verweigern? frage.gif
Elke
Hallöle,

ist ja nicht toll was Du da über Dich hast ergehen lassen. Warum hast Du nicht schon während Deines KKH-Aufenthaltes reagiert und abgebrochen? Leider läßt sich Dein stetiger Hinweis auf die HWS-Problematik bestimmt nicht beweisen. Ich würde mit diesem Problem zu einem entsprechenden RA gehen und die Teilrechnung nur unter Vorbehalt bezahlen. Denke mal ein RA kennt sich da besser aus. Es gibt ja noch diese Schlichter. Alle alten und neuen Befunde mit zum Anwalt nehmen. Noch wichtiger sind da natürlich die alten Befunde, die Du mit ins KKH genommen hast. Wenn da die HWS-Problematik eindeutig hervor geht, läßt sich da vielleicht etwas machen. Wer hat Dich denn ins KKH eingewiesen? Derjenige sollte doch die Fachrichtung der Prof. gekannt haben. Denjenigen würde ich an erster Stelle fragen was er sich bei der Überweisung gedacht hat.

Tschau wink.gif Elke
HWS77
Hallo Elke, wink.gif

danke für deine schnelle Antwort.

Also ins KH eingewiesen hat mich mein behandelnder Arzt (FA für physikalische und rehabilitative Medizin, Chirotherapie, Naturheilverfahren, Schmerztherapie). NAchdem verschiedene Behandlungsversuche bei ihm eigentlich immer wieder nur zu Verschlimmerungen geführt hatten (ist ja im Nachhinein bei dem Verletzungsbild auch klar), meinte er, ich solle es in Mainz versuchen. Denn er hatte gehört, dass dort im Bereich Schwindel sehr intensiv geforscht werde. Und er wüsste im Moment nicht weiter. schulterzuck.gif
Als mir diese Reha empfohlen wurde, habe ich sogar aus dem KH heraus noch mit ihm telefoniert und er meinte dann, dass er damit einverstanden wäre, dass es eine gute Entscheidung sei.
Also hatte er mich auch schon längst auf die Psycho-Schiene geschoben, wie so viele andere Ärzte vor ihm auch. Und das obwohl er mir früher mal gesagt hatte, dass er definitiv nicht glaube, dass es bei mir eine psychische Ursache sei.

Die Idee mit dem Anwalt ist gut. Ich fürchte zwar, dass meine Anwältin da nicht sonderlich viel Ahnung auf dem Gebiet hat, aber ich denke, ich werde sie einfach mal fragen. MAnchmal komme ich schon selber nicht mehr auf die einfachsten Ideen... augenbraue.gif

Nochmal Danke!
Harro
Moin HWS,
nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schiessen tongue.gif
Diese somatischen Störungen sind doch durch die ICD-Schlüssel abgedeckt denk ich mal und dadurch für alle KK, ob Privat oder Gesetzlich verbindlich.
Du bist doch hoffentlich Krankenversichert?

Nu zu der depperten Proffesorin, es steht dir frei diese Person über die Ärztekammer zu belangen und das solltest du auch machen. Solchen Typen gehört die Zulassung entzogen.
Und deinem behandelden Arzt empfehle ich eine intensive Weiterbildung.

In diesem Sinne, Harro.

PS. Sind wir den nur noch von Deppen umgeben. rock.gif
murmel
Hallöchen wink.gif
Gelbe Seiten Fachanwälte ! wink.gif
murmel smilie_bank.gif
boeseheike
Hallo du Geplagte,

ehrlich gesagt bin ich erschüttert über solche Aussagen von Ärzten, die du da über dich ergehen lassen musstest.

Verwahre dich dagegen!

Wie du schreibst, hast du einen schweren Unfall gehabt. Das ist nicht ohne! Und meistens ist es die HWS, die da sehr in Mitleidenschaft gezogen wird. Das ist auch kein Wunder, wenn man sich einen solchen Unfall mal bitte in Bildern vorstellt. Hast du dich damit bereits eingehend beschäftigt? Ich nehme das mal an und daher noch einmal: lass dich nicht unterkriegen!

Bin selbst auch ein Unfallopfer, bei dem großen fuhr einer auf mein Auto rauf und schob mich mit voller Wucht noch in ein anderes rein. Also viermal die HWS überdehnt!
Das ist jetzt 1 Jahr und 7 Monate her und mir geht es oft immer noch besch... . Auf Verständnis stoße ich auch nicht unbedingt immer, das finde ich jedoch erbärmlich.
Hast du auch solchen ekligen Druck im Kopf? Dieses Schwindelgefühl kenne ich auch, zwar ist es besser geworden, aber manchmal, so z. B. heute, sehr unangenehm.

Es gibt übrigens auch gute Zusammenschlüsse von Menschen, denen es ähnlich erging. Wäre, falls du mit deiner Anwältin nicht zufrieden bist, noch eine Möglichkeit. Auch Arztbeschwerde bei der Kasse kannst du einreichen. Zumal Untersuchungen gemacht wurden, die du als Befund bereits vorlegen konntest. Also doppelte Zahlung durch die Kasse in dem Fall, das finden die Kassen oft nicht lustig.

Sei ganz lieb gegrüßt und wenig Aua

Heike

boeseheike
Noch einmal ich.

Habe gerade gelesen, was Harro geschrieben hat.

Genau richtig: Zulassung weg und zwar so schnell wie möglich, dann kann diese Ärztin nicht noch mehr Schaden anrichten!!!

Sei nochmals lieb gegrüßt

Heike

Bindi
Hallo,

das ist ja richtig heftig, was dir da passiert ist.
Die Rechnungen musst Du aber meines Wissens bezahlen, denn (wie ich bei einer Fehldiagnose bei meinem Sohne feststellen musste) die Ärzte stellen die Rechnung nicht für die erfolgreiche Behandlung, sondern für die erbrachte Leistung.
Du kannst Dich an die Ärztekammer wenden und dort um Prüfung bitten. Wenn Du dann die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbindest, können die auch mit dieser Professorin oder anderen Ärzten Kontakt aufnehmen und sich das ganze erklären lassen.
Ob es tatsächlich was bringt, wage ich zu bezweifeln, aber wenigstens hat man gezeigt, dass man nicht alles einfach mit sich machen lässt.

Ich wünsche Dir gute Besserung, die richtige Entscheidung über die weitere Behandlung und wenn Du Dich zu sehr ärgerst - verwöhne Dich!

Liebe Grüße

Bindi
HWS77
Hallo Ihr Lieben, winke.gif

danke für eure Antworten.

Ich hatte auch schon mal überlegt, ob ich mir von meinem Hausarzt mal den Befundbericht besorge und auf dessen Grundlage dieser Professorin mal einen „netten“ Brief schreibe, mit den aktuellen Befunden und vielleicht auch mit dem entsprechenden Buchauszug. Aber ich fürchte ja fast, dass die das zum einen überhaupt nicht interessieren wird und dass sie dann erst recht der Meinung ist, dass ich balla balla bin. vogel.gif O.k. das kann mir jetzt egal sein, da ich mit der nie wieder was zu tun haben will, aber die wird sich da bestimmt nichts von anziehen und bei anderen Patienten anders handeln.

Meine KK hat gottseidank nichts mit der Kostenerstattung zu tun. Da es ein Wegeunfall war, trägt der Dienstherr die kompletten Kosten. Das würde z.B. bei doppelten Untersuchungen dann heißen, dass die das Geld dann zurückfordern könnten? Müsste ich die darauf hinweisen? frage.gif

@Harro: Glaubst du denn wirklich, dass das irgendjemanden interessiert bei der Ärztekammer. Die Professorin ist so hoch angesehen und wenn ich da jetzt als kleiner unwissender Patient komme und mich über die beschwere, da lachen die doch nur.

@Heike:
Ja, ich habe mich schon mit dem Unfallverlauf und den entsprechenden Folgen beschäftigt und mir auch entsprechende Literatur besorgt. Mein Unfall (vor über 3 Jahren!) war sehr heftig. Ich bin bei einer Notbremsung eines Zuges (von 120 km/h auf 0) kopfüber in den gegenüberliegenden Sitz geflogen. Ich saß nur auf der Kante vom Sitz, noch dazu leicht verdreht und konnte ich mich aber nicht abfangen, da ich mir gerade die Jacke anzog.
Aber irgendwie meinten immer alle Ärzte, das wäre schon nicht so schlimm und es wäre wohl nur ein leichtes Schleudertrauma. Durch die gepolsterten Sitze hatte ich auch keine äußerlichen Verletzungen. Und obwohl ich noch an der Unfallstelle kollabiert bin, kam ich nicht ins KH!!! Im Nachhinein betrachtet ist da so vieles falsch gelaufen...

Wenn du schreibst „Auf Verständnis stoße ich auch nicht unbedingt immer, das finde ich jedoch erbärmlich“, so kann ich dem nur zustimmen. Wie oft ich in der letzten Zeit schon als Simulant abgestempelt wurde... Sogar Familienangehörige, meinten mir ins Gesicht sagen zu müssen, ich würde es ja genießen, auf der Couch zu sitzen und trotzdem noch Geld zu bekommen (mein Glück als – noch nicht entlassene – Beamte). Sowas tut schon verdammt weh!!! weinen.gif


Liebe Grüße an alle! wink.gif
Harro
Moin HWS,
na denn druck dir mal diese Erklärung aus >>>hier klicken<<<
Es ist eine "Entbindungserklärung von der ärztlichen Schweigepflicht zum Antrag auf Überprüfung einer ärztlichen Behandlung".
Mit diesem ausgefüllten Schrieb gehst du zu dieser "Prof-Tante", zeigst ihr den und sagst ihr was du Vorhast, denn
QUOTE
Informationen zum Antrag auf Überprüfung einer ärztlichen Behandlung

Nach ihrem Statut kann die Gutachterkommission prüfen, ob einem Arzt ein Behandlungsfehler vorzuwerfen ist, durch den der Patient einen Gesundheitsschaden erlitten hat oder voraussichtlich erleiden wird. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Arzt, gegen den sich der Behandlungsfehlervorwurf richtet, der Ärztekammer Nordrhein angehört, das heißt, dass er im Regierungsbezirk Düsseldorf oder Köln tätig ist bzw. früher tätig war. Das Verfahren wird eingeleitet durch einen schriftlichen Antrag des Patienten oder des Arztes.

Dieses Recht steht dir zu, nur wenn du nix unternimmst dann kommt sie ungeschoren davon. tongue.gif

Weitere Infos gibts >>>hier klicken<<<

Und nu auf in den Kampf

Harro winke.gif

PS. Nur der Anblick dieses Schreibens brachte mir mal Schmerzensgeld von einem Ortho wegen Falschbehandlung ein.
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Übersetzt und modifiziert von Fantome et David, Lafter