Hallo Julchen
Ich kann nur Petra und Chrinstine beipflichten. Auch wenn du nicht gekündigt bist und Deine Arbeit noch hast, mußt Du dich dringend beim AA melden. Du bekommst dann im Falle einer bestehenden Arbeit, ALG I nach § 125 des SGB. Bei mir hat es auf dem Schreiben von der KK gestanden. Und noch was sehr wichtiges, lese dir das Schreiben Deiner KK nochmal genau durch, denn bei mir stand wenn ich keinen Rentenantrag bis zur Aussteuerung beantragt habe, bin ich nicht mehr krankenversichert und müsse mich freiwillig versichern. Ich hatte schon ein paar Monate vorher von meiner KK ein undurchsichtiges Schreiben bekommen, wo zwischen den Zeilen schon hervor ging das ich ausgesteuert werde. Ich bekam von dem Behindertenbeauftragten meines Arbeitgeber, gleich gesagt ich solle sofort einen EU Rentenantrag stellen, sonst wäre ich bei der Aussteuerung nicht mehr krankenversichert. Und genauso war es. Im nächsten Schreiben stand es so drin. Doch weil ich den Antrag schon gestellt hatte, bleibe ich weiter versichert
Es stimmt das AA wird dich zum MD schicken, der muß dann feststellen, ob du noch für die Arbeitswelt zur Verfügung stehst. Bei mir war es ein Allgemeinmediziner und vom Rücken Null Ahnung. Außerdem hatte er nicht in sein Gutachten geschrieben, ob ich irgendwann wieder arbeitsfähig bin

. Also sollte dann noch mal hin

. Doch es ging auch so mit anrufen. Aber dringend ist jetzt das AA und dann der Rentenantrag, wenn es bei dir drin steht !
Was sagt Dein Arzt zu den Schmerzen ?
Liebe Grüße