
Hallo all,
hatte am vergangenen Freitag eine von der Versicherung angeordnete, ich nenne es in "Hansideutsch" mal Misstrauensuntersuchung. Die ach so ungläubige Versicherung ist anscheinend der Meinung ich sei ein Simulant.(zwei BS in LWS 2 BS haben sich fast verabschiedet in der LWS und der ganze Firlefanz mit Spinakanaleinengung, Verwachsungen, Osteoporose, Liquorraum vollständig aufgehoben bei meinen zwei HWS-BS usw.)
Normalerweise hätte das bei mir ein müdes Ar...runzeln hervorgerufen. Also ging ich zum angegebenen Professor zur Untersuchung.
Medizinsich bin ich arbeitsunfähig!
Versicherungsrechtlich bin ich gesund!
Erklärung! Unabhängig wie Deine vorherige Arbeit sich in einzelne Bereiche aufgeteilt hat, heißt es Du kannst ein Telefon in die Hand nehmen also kannst Du auch arbeiten.(Privatversichert)
Also steht Dir auch kein Krankengeld zu und Du wirst wieder in das Berufsleben eingegliedert.
Weil ich also 5% meiner bisherigen Arbeit ausüben kann bin ich arbeitsfähig. Nun gut, das ist versicherungsrechtlich im Kleingedruckten so verankert.
Was will ich mit diesem Bericht eigentlich aussagen?
Ich will damit zum Ausdruck bringen, dass Privat und auch gesetzlich versichert einmal medizinische Untersuchungen erfolgen und zum anderen Versicherungsrechtliche.
Und wenn Ihr trotz Schmerzen die Aufforderung bekommt wieder arbeiten zu gehen, müsst Ihr diese Eingliederung mitmachen. Ob Sie erfolgreich ist entscheidet Euer Körper und die aus dem Versuch resultierenden weiteren Schäden, welche die Versicherung dann noch mehr Geld kosten!
Dieses Versicherungsverhalten lässt sich eventuell rechtlich schon als vorsätzliche Körperverletzung werten! Leider kenne ich die dazugehörige Rechtsprechung noch nicht, ist also bloß meine unmaßgebliche Meinung.
Werde Euch über meine Rückkehr zur Arbeit und die darus eventuellen rechtlichen Folgen(nicht für mich) berichten!


Hansi m.B: