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Komplette Version teilweise Wiedereingliederung in den Job

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TinaM
Hallöchen,

nach meinem neuen BSV vor 2 Wochen bin ich heute für weitere zwei Wochen krank geschrieben worden.

Mein Arzt sprach heute davon, daß wir evtl. nach den nächsten 2 Wochen mal an eine teilweise Wiedereingliederung in den Job nachdenken könnten.

Er meinte, daß ich dann "weiter krankgeschrieben bin aber mit Rücksprache mit ihm ca. 3-4 Stunden täglich mal versuchen würde ob es mit dem Job geht".

Wenn alles gut laufen würde, würde man es wochenweise leicht erhöhen sodaß ich irgendwann wieder auf meine 8 Stunden täglich komme.

Nun meine Frage: ich komme dann zwangsläufig schnell an die 6-Wochen-Frist ran ab der man das Geld von der Krankenkasse bekommt.

Ist das bei so einer teilweisen Wiedereingliederung auch? Oder bekomme ich dann das Geld ohne Ausfälle komplett gezahlt? Oder muß ich davon ausgehen, daß ich bald weniger Geld zur Verfügung habe?

Wäre schön wenn Ihr mir weiter helfen könntet zwinkert.gif
parvus
Huhu Tina,

also Erfahrung habe ich bisher selber noch keine, da ich das Glück habe und 6 Monate in Lohnfortzahlung bin.

Aber so wie es Dir der Arzt schilderte läuft es ab und Du bist dann wohl nach 6 Wochen automatisch im Krankengeld drin, da Du während der Wiedereingliederung noch den AU-Status hast.

Bestimmt gibt es hier im Forum noch Bandis, die das alles schon durch haben und genauere Auskunft geben können.

Also somit kann es dann schon sein, dass Du weniger Geld demnächst bekommen wirst.

Liebe Grüße
winke.gif parvus
nuffel
Hi Tina...
Ich kann Parvus nur zustimmen...wenn die 6-Wochen-Frist der AU vorüber ist,bekommst du Krankengeld,weil du ja während der Wiedereingliederung weiterhin krank geschrieben bist. Das heisst,das du für deinen Arbeitgeber eine völlig kostenlose Arbeitskraft,wenn auch nur eingeschränkt,darstellst.
Topsy
Hi Tina,
eine Wiedereingliederung wird, wie die anderen schon schrieben, erst nach 6 Wochen krankgeschrieben sein gemacht. Da Du nur 6 Wochen Lohnfortzahlung hast, wie Du selbst sagst, fällst Du dann in das Krankengeld. Den Antrag für die Wiedereingliederung gibt Dir Dein Arzt. Damit mußt Du zum Arbeitgeber, da er auch damit einverstanden sein muß. Er wird anschließend an die KK geschickt und die muß auch noch erst ihr Einverständnis geben.
Geht es dir denn schon so gut, dass Du eine Wiedereingliederung machen kannst?
Wünsche Dir alles GUte und liebe Grüße
Topsy
Ralf
Hallo Tina,

wie Topsy schon schrieb, müssen mit einer Wiedereingliederung generell 4 Stellen einverstanden sein, die KK, der Arzt, Dein Arbeitgeber und auch Du musst dem zustimmen.

Krankengeld bekommst Du 70% vom Brutto, jedoch nicht mehr als 90% vom Netto.

Liebe Grüße

Ralf winke.gif
TinaM
Hallo Ihr Lieben,

danke für die Infos zwinkert.gif

Erstmal bin ich jetzt noch 2 Wochen krank geschrieben und wenn dann alles weiterhin gut verläuft wird es wohl so sein, daß ich in der 5. Krankenwoche wieder mit der Eingliederung beginne.

D. h. dann ja, daß ich weiterhin noch bis zur einschl. 6. Woche mein normales Gehalt bekomme und dann ab der 7. Woche das Krankengeld.

Auf jeden Fall kann ich mir jetzt dank der Info von Ralf ausrechnen was ich anschließend an Lohnverlust bekomme.

@Topsy: Ich denke (und hoffe) doch, daß ich es in der 5. Woche probieren kann. Dank des super schnellen Therapiebeginns beim Arzt hat es sich schon so weit gebessert, daß die Taubheit im Bein stark zurück gegangen ist. Könnte mir vorstellen, daß ich nächstes Wochenende die Taubheit endgültig los bin.
Die Lähmungserscheinung läßt auch langsam nach. Auf der Fußspitze kann ich mich zwar noch nicht halten aber es klappt nicht so schnell wieder runter auf die Fußsohle wie am Anfang. Ein paar wenige Sekunden kann ich mich schon halten.

Außerdem meinte mein Arzt, daß ich wohl nächste Woche mal versuchen könnte selbst wieder kurze Strecken mit dem Auto zu fahren. Nicht an den Tagen wo ich die Spritze bekomme (Mo., Mi. und Fr.) aber an den anderen Tagen könnte ich es mal versuchen.

Nochmals ganz lieben Dank für die Infos smhair2.gif
Topsy
Hallo Tina,
ich glaub nicht das das geht, da damals der Orthopäde zu mir sagte, daß eine Wiedereingliederung erst nach der 6. Woche im Krankenstand durchgeführt werden kann. Das war bei mir 2001. Es kann ja sein, dass sich etwas geändert hat. Erkundige Dich noch einmal ganz genau.
LG und gute Besserung
Topsy
Harro
Moin Tina,
ganz so einfach ist es nicht sich das K.G. auszurechnen, man muss bedenken das auch noch Sozialabgaben abzuziehen sind.
Zur Berechnung des Krankengeldes wird von deinergesetzlichen Krankenkasse dein Brutto und dein Nettoverdienst als Grundlage genommen. Entweder erhälts du 70% deiner letzten Bruttobezüge; aber jedoch maximal 90% deines letzten Nettos. Der jeweils geringere Wert in EUR wird zur Berechnung genommen.
Ich geb dir mal ein Beispiel:
Bruttoverdienst..........2.850,00
Nettoverdienst...........1.860,00
70% vom Brutto.........1.995,00
max. 90% vom Netto..1.674,00

Berechnungsgrundlage 90% vom Netto und Krankengeldanspruch.1.674,00
minus Sozialabgaben 13,85%..............................................................231,00
Zahlgeld der Gesetzl. Krankenkasse..................................................1.443,00



Wünsche einen schönen Sonntag.

Harro smokin.gif
Bobbylein
Hallo Tina!

Es ist doch schon sehr ungewöhnlich bereits nach so wenig Wochen kranksein eine Wiedereingliederung zu machen. Dies ist eigentlich den Arbeitnehmern vorbehalten, welche wirklich schon eine ganze zeitlang krankgeschrieben waren.

Sicher wäre es bei dir von Vorteil erstmal mit wenigen Stunden einzusteigen, aber frag sicherheitshalber bei deiner Kasse nach, ob sie diesem Deal ihr Okay geben.

Bobby
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