Zitat: "Bahnreisende haben ab 60 Minuten Verspätung Anspruch auf Erstattung von 25 Prozent des Reisepreises, ab 120 Minuten auf 50 Prozent. Dies gilt für die gesamte Reisekette vom Nahverkehrszug bis zum ICE. Pauschale Entschädigungen gibt es bei Streckenzeitkarten; die Mindestentschädigungssumme beträgt vier Euro.
Bis zu 80 Euro für Taxis
Wenn mehr als 60 Minuten Verspätung zu erwarten sind, kann ein Gast auch von der Reise zurücktreten. Einen anderen Zug kann er nutzen, wenn eine Verspätung von mindestens 20 Minuten zu erwarten ist. Bis maximal 80 Euro zahlt die Bahn für die Nutzung von Taxi oder Bus, wenn beispielsweise die letzte Verbindung des Tages ausfällt und der Zielort nicht bis Mitternacht zu erreichen ist. Dann werden unter Umständen auch die Übernachtungskosten übernommen."
Alles Gute für die REHA LG Vrori
agidog
20 Okt 2009, 19:25
Hi Joggeli, hi Vroni
o.K., ich habs mir grad annders überlegt.
Millionär werd ich auf diese eher nicht und 120 Min bei dieser Schweinekälte am Bahnhof rumzustehen ist auch nicht grad lustig
Dann schau ich lieber, dass ich den Anschluß erwisch