Hallo Gabi,
Bei Reisen mit Medis, welche dem BtM-Gesetz unterliegen musst Du mindest eine Bescheinigung des verschreibenden Arztes mitführen, welche vom Gesundheitsministeriums Deines Bundeslandes bestätigt/beglaubigt sein muss. Dabei ist es relativ einfach, wenn Du in Länder des Schengen Raumes reist, da dort einheitliche Vorschriften bestehen und EIN einheitlicher Vordruck genügt.
Siehe
hierLeider ist die Regelung in anderen Ländern nicht einheitlich geregelt, auch wenn die Bundesopiumstelle dafür eine Art Musterbescheinigung erstellt hat, welche mehrsprachig ausgeführt ist. Auch hier gilt, vom Doc ausfüllen lassen und vom Gesundheitsministerium bestätigen lassen.
siehe
hierKonkret für die USA hat die Bundesopiumstelle auch noch ein Dokument veröffentlicht, wobei ich selbst die deutsche Übersetzung nicht kenne,
siehe
hierDeine Idee mit Anfrage bei Botschaft bzw. Konsulat ist schon mal gut, habe das jetzt mit Russland hinter mir. Während die Botschaft nicht reagiert hat, bekam ich zwischenzeitlich eine Antwort vom Konsulat. Habe hier einen entsprechenden Beitrag und werde dort noch mal was schreiben. Mir war/ist es auch zu riskant, einfach so BtM mit in ein Land zu nehmen, man weis ja nicht, wie die dort reagieren und wer weis, ob man mich dann in Sibirien wieder finden würde.
Eventuell bekommst Du ja noch eine konkrete Antwort.
LG, Kater Oskar