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Komplette Version Heilmittelverordnung

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parvus
Hallo Renate,

so wie es mir der nette Herr der KK erklärt hat bekomme ich diese 20 x Verordnung für die nächsten zwölf Wochen und da sie ja ausserhalb des Regelfalls sind, geht gleich das nächste Rezept anschließend weiter, so wie ich es auch immer hatte, nur damals wurden 10 er KG´s verordnet.

Ist echt ein Teufelskreis mit den Verordnungen aber ich werde nicht lange fackeln und auch weiterhin, sobald das Rezept beendet ist, wieder ein neues ordern.

Wichtig war dem KK-Herrn nur, dass die Begründung des HA plausibel sei. Und da ich auch bereits vor dem 1.7.04 schon als Langfristpatient in der KK galt, läuft es wie bisher weiter. Schließlich hatte ich ja die Genehmigung der KK schon vor zwei Jahren eingeholt.

Erkundige Dich doch einmal bei der KK wie Du verfahren kannst und bespreche es mit Deinem HA. Also mein HA hat das ohne Probleme ausgestellt, denn auch er beruft sich da auf den damaligen von ihm gestellten Antrag bei der KK für mich.

Schönen Abend
winke.gif parvus
Justy
Hi winke.gif

sagt mal weiß einer von Euch wie das nun ist....wenn man 4 verschiedene Diagnosen hat, wie ich, die als "chronisch" bezeichnet werden.

Bekommt man da für jede einzelene Diagnose eine Heilmittelverordnung?

Oder eine Heilmittelverodnung für alle Diagnosen??

Irgendwie weiß das keiner so wirklich, wo bekomme ich über sowas Info frage.gif frage.gif frage.gif

sonne.gif igen Gruß

Justy

parvus
Hallo Justy,

wenn die 4 Diagnosen zur selben Region gehören, sagen wir mal Osteochondrose/Spinalstenose/Spondylose/Protrusion in der HWS, dann wird ja nur die eine Region behandelt.

Wenn Du 4 verschiedene Diagnosen hast, also sagen wir einmal HWS-Probleme; Lymphprobleme an den Beinen; Handgelenk gebrochen; etc. dann sollte es wohl so sein, dass das eine mit dem anderen nicht zusammenhängt und Du auch verschiedene Rezepte bekommst.

Wenn es aber zusammenhängt, so wie z.B. bei mir die HWS und LWS, dann wird KG und Schlinge verordnet und zwar auf einem Rezept.
Wobei ich gesagt bekommen habe, dass maximal zwei Verordnungen auf einem Rezept stehen kann.

Was meint Ihr ist das so richtig erklärt?

winke.gif parvus

parvus
Hallo winke.gif

wie oben damals schon erklärt hatte ich ja ein KG Rezept über 20x KG nach PNF und 20x Schlingentisch.

Dieses Rezept habe ich jetzt absolviert und bin heute zum HA gegangen um ein Folgerezept zu holen.

Ohne Probleme habe ich auch dieses Rezept ausgestellt bekommen, auch wieder je Einheit 20x.

Dieses Rezept gilt nun weiterhin 12 Wochen und in dieser Zeit ist es dann abgeleistet.

Bitte fragt, wenn Ihr nach dem Katalog WS2 eingestuft seid, ob man Euch nicht gleich 18 oder 20er Verordnungen aufschreiben könnte, denn so zahlt Ihr nur 1x die 10 Euro Rezeptanteil bei der KG!

Ich bin AOK versichert und habe mir das von dem netten Herrn dort damals erklären lassen. Es geht mehr als man denkt!

Schöne Woche wünscht
winke.gif parvus

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