Hallole Biggy,
ups, siobhan hat in seiner Antwort vollkommen recht.
Wenn du ausgesteuert wurdest und ab heute arbeitslos bist, dann musst du dich jetzt sofort beim Arbeitsamt melden und ALG 1 beantragen.
Du wirst erst einmal ALG 1 nach § 117 erhalten, bis ein Amtsarzt festgestellt hat, wie es mit deiner Leistungsfähigkeit aussieht. Solltest du nur unter 3 Stunden leistungsfähig sein, dann wirst du aufgefordert die Rente zu beantragen und dein ALG 1 wird von §117 auf § 125 geändert.
Der § 125 regelt, dass Kranke Arbeitslosengeld bekommen, obwohl sie nicht vermittlungsfähig sind, damit sie nicht von den Leistungsträgern hin- und her geschoben werden, bis über einen Rentenantrag entschieden wurde.
Bei mir ist es zwar ein BG-Fall - aber die Situation ist die Gleiche. Verletztengeld wurde eingestellt - Beim Arbeitsamt AlG 1 nach § 117 beantragt - nach der amtsärtzlichen Endscheidung, dass ich zur Zeit nur unter 3 Std. arbeitsfähig bin, wurde ich aufgefordert die Rente zu beantragen und das ALG 1 wurde von § 117 in § 125 umgewandelt.
Sprich, ich bin zur Zeit abenfalls arbeitslos, stehe aber dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung bis über den Rentenantrag entschieden ist.
Viele liebe Grüßlein
Hundi