die Deutsche Rentenversicherung Bund ist verpflichtet, auf Anfrage Dir den Rehabericht auszuhändigen, dies regelt der §25, SGB X, sofern die DRV der Leistungsträger der Maßnahme war.
Über Deinen HA den Bericht zu bekommen, ist der "kleine Dienstweg".

Liebe Grüße
Ralf
