Hallo Sven,
wie ich lese, bist Du ja im Prinzip optimal rechtlich vertreten.
Eines ist mir allerdings nicht ganz klar. Die private Unfallversicherung musst Du doch vor dem Landgericht im Zivilprozess verklagen und nicht vor dem Sozialgericht. Dort geht es ein bisschen schneller als beim Sozialgericht.
Meines Rechtsempfindens nach geht es bei der Unfallversicherung auch nicht darum ob Du Vorschädigungen, degenerative Schäden wie man es wohl nennt, hast oder nicht.
Der Begriff Unfall ist ja im Gesetz klar definiert. Daraus ergibt sich auch der Leistungsanspruch, anders als bei der Bu-Versicherung.
Hier würde ich an Deiner Stelle keine Sekunde Ruhe geben.
Du hast zwar in Petras Beitrag geschrieben, dass man das Geld nicht groß ansprechen solle. Hier bin ich wiederum der Meinung, das die Zahlung als solche wie auch ebenso die Höhe der Zahlung sehr wohl zur Sprache kommen muss(allerdings nicht beim Gutachten). Es ist eine Dir zustehende Leistung, deren Rechtsanspruch eben durch einen Prozess erzwungen werden muss.
Auch der Anwalt der Gegenseite, einer von mehr als zehn Anwälten in der Kanzlei, von denen sich jeder Einzelne für einen Bereicht der Versicherung spezialisiert hat, kocht nur mit Wasser. Das hat der Anwalt meiner Versicherung auch zu spüren bekommen. Wir haben 18 Tage nach dem geschlossenen Vergleich den Gerichtsvollzieher zur Versicherung geschickt um meinen Vergleich zu kassieren. Der Anwalt muss wohl ein böses Gespräch mit seinem Auftraggeber gehabt haben, da er total aus dem Rahmen fiel und meinen Anwalt schriftlich attakiert hat.
Es geht! Man muss nur noch brutaler die Gesetze auslegen um dem Treiben der eigens nur für die Versicherung arbeitenden Anwälte ein Ende zu machen.
Auch das ist ein wichtiger Aspekt im Zivilprozess. Und privat unfallversichert heißt bei mir - Zivilprozess.
Ich wünsche Dir, dass Du den Mist bald hinter Dir hast. Bei mir waren es drei Jahre.
Liebe Grüße
Hansi