Hilfe - Suche - Mitglieder - Kalender
Komplette Version Langfristverordnung

Bandscheiben-Forum > Wirbelsäulen-Forum
Sträußchen
Hallo an allle noch nicht operierten Bandis,
ich bin ja nun noch nicht operiert und hoffe natürlich, dass ich diesen Zustand lange halten kann. Nun bemühe ich mich ständig um KG am Gerät, habe nun wieder 6x bekommen. Meine KG-in sagte, dass es so etwas wie eine Langfristverordnung geben würde. Hat jemand von euch schon mal was davon gehört?
Gruß
Sträußchen winke.gif
SaBlo
Hallo Sträußchen


Ich hatte schon einmal eine D1 Verordnung,da kann man mehr machen.
z.B. Wassergymnastik---Gerätesport eigentlich wie bei einer Reha.
es gibt auch eine D2 Verordnung die hat mehr Einheiten. Frag mal Deinen
Arzt. Manche stellen sich auch etwas quer. Du kannst auch bei Deiner
Krankenkasse anrufen. Viel Erfolg.

Schönen Sonntag sonne.gif
parvus
Hallo Sträußchen winke.gif

ich habe Dir mal zwei Links reingesetzt zum Nachlesen, was hier bereits über Langfristverordnung geschrieben wurde.

Wenn Du magst so lies sie mal, sie beinhalten auch noch weitere Links in den Beiträgen.

Ich selber, so wirst Du es lesen, habe nun schon das dritte Jahr diese Verordnung und bekomme grundsätzlich 20xKG+Schlingentisch am Stück verordnet. Somit brauche ich jedesmal auch nur 10,-- Euro Rezeptgebühr zu zahlen. Bei 3x6 Verordnungen wären es nämlich 30,-- Euro nur an Rezeptgebühren. Die normale Zuzahlung fällt ja schließlich auch noch an!

Wenn Du Dich genau erkundigen magst, so rufe bei der KK an und diskutiere mal mit denen. Ich habe dies 4x getan um dann den Erfolg zu verbuchen. Es geht mehr als man denkt! biggrin.gif


klick mich

klick mich

Viel Erfolg
winke.gif parvus
Pitti
Hallo Sträußchen,

bekomme seit langem Langfristverordnungen ... Dein Arzt muss auf der Verordnung den Grund hierfür extra notieren... bei mir steht drauf "KG erforderlich um OP zu vermeiden"
. Gab bislang noch keinerlei Diskussion mit meiner KK.
Hoffe, Du hast deswegen keinen Stress mit Deinem Doc und er verschreibt Dir gleich 10 oder mehr.

Parvus, ich habe nicht verstanden, was Du mit Praxisgebühr meinst. Ich muss eh jeden Monat zum Arzt und die KG-Rezeptgebühren werden doch anteilig berechnet, oder?

Gruß Pitti
parvus
Hallo Pitti,

nicht Praxisgebühr, sondern Rezeptgebühr!

Also ich bekomme ein Rezept über 20x KG+Schlingentisch. Wenn das Rezept abgearbeitet ist zahle ich an die Physiopraxis meinen Patienteneigenanteil zur KG plus die 10,-- Euro Rezeptgebühr.

Wenn ich ein Rezept über 6x KG bekomme so zahle ich auch den Eigenanteil plus 10,-- Euro Rezeptgebühr. Bei 3x6 Verordnungen muss ich somit jedesmal neben dem Eigenanteil auch 3x Rezeptgebühr zahlen. Das brauche ich bei einem Rezept mit 20x Verordnung eben nur einmal zahlen. Somit spare ich also 20,-- Euro.

Das mal so auf die Schnelle, muss nämlich wieder arbeiten gehen!
Noch fragen, dann bitte stellen!

Ciao und Grüßle winke.gif parvus




Elke
Hallo Pitti,

vielleicht versucht Du mal einen Antrag auf Rehesport zu beantragen,sprich einen Kostenübernahmeantrag. Da bekommst Du dann 50 Anwendungen, verteilt über 18 Monate. Die Zuzahlungen der KG sind dort sehr unterschiedlich und auch die Preise bei den entsprechenden Anbietern. Ich mache das in einer ambulanten Rehaeinrichtung. Mußte halt mal mit Deinem Doc. darüber sprechen, er beantragt ihn ja für Dich und legt auch fest was Du für Anwendungen brauchst.
Viel Glück

Tschau winke.gif Elke
Pitti
Hallo Elke,

danke für den Tipp. Mache bislang KG in der Physiotherapiepraxis und Gymnastik zu Hause. Im Fitness-Studio finde ich die Betreuung nicht so gut. Ich glaube, so ein medizinisches Trainingszentrum mit mehr Betreuung wäre besser.
Jetzt soll ich erst mal noch ein Reha bei der BfA beantragen. Wurde mir von der KK angetragen. Finde ich gut, hatte ich nämlich selbst schon angefragt.
Hoffe sehr, dass mir das weiter hilft.

Liebe Grüße
Pitti
Harro
Moin zusammen,

QUOTE
Langfristverordnung entfällt
Die Richtlinien 2001 sahen für bestimmte Diagnosen auch im Regelfall eine kontinuierliche Versorgung ohne behandlungsfreies Intervall vor.
Nach den Richtlinien 2004 ist eine kontinuierliche Versorgung mit Heilmitteln im Regelfall nicht vorgesehen.
Ist eine kontinuierliche Versorgung (ohne Therapiepause) erforderlich, kann diese unter Berücksichtigung der medizinischen Erfordernisse des Einzelfalls mit einer "Verordnung außerhalb des Regelfalls" vorgenommen werden.
"Verordnungen außerhalb des Regelfalls" müssen - wie schon auf Grundlage der Richtlinie 2001 - vom Patienten bzw. Versicherten (oder einer von ihm beauftragten Person) vor der Fortsetzung der Therapie der zuständigen Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden.
Nach der Vorlage kann die Therapie fortgesetzt werden. Die Krankenkassen haben die Kosten der Therapie mindestens bis zum Zugang einer Ablehnungsentscheidung zu übernehmen.
Die Krankenkassen können auf eine Vorlage der "Verordnungen außerhalb des Regelfalls" verzichten. Die meisten Krankenkassen hatten während der Gültigkeit der Richtlinien 2001 auf ihre Genehmigungsoption verzichtet und hierdurch pauschal alle Verordnungen (ohne Vorlage) genehmigt.


Alles weitere und ausführlicher gibts hier: http://www.diebandscheibe.de/ibf/index.php?showtopic=5289

Harro smokin.gif
Sträußchen
Hallo und danke an alle!
Ich werde bei meinem Hausarzt mein Glück versuchen!
Gruß
Sträußchen sonne.gif
Dies ist eine "Lo-Fi"-Version unseres Inhalts. Zur kompletten Version mit mehr Informationen, Formatierungen und Bildern bitte hier klicken .
Invision Power Board © 2001-2025 Invision Power Services, Inc.
Angepasst von Shaun Harrison
Übersetzt und modifiziert von Fantome et David, Lafter