Hallo sakura
Ich würde an deiner Stelle zunächst Rücksprache mit deiner KK halten.
Bei denen gehen förmlich die Lichter an wenn Verdacht auf Behandlungsfehler besteht. Die mussten den Mist schließlich bezahlen.
Eine weitere Möglichkeit wäre einen Rechtsbeistand beim VdK oder dem Sozialverband Deutschland e.V. suchen.
Im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung besteht für dich auch die Möglichkeit einen Ombudsmann einzuschalten. Das geht aber nur solange kein Klageverfahren eröffnet ist.
Wenn du mit einem Privatgutachten einen Rechtsstreit beginnst, fliegt dir das Gutachten nur so um die Ohren. Was du mit objektiv betrachtest wird von anderer Seite als Gefälligkeitsgutachten interprätiert.
Nach einem GA zu suchen, kann zu entsprechender Zeit vielleicht sinnvoll sein, aber du würdest im Moment gleich den höchsten Trumpf ausspielen.
So ein Rechtsstreit bedarf auch der Finanzierung, wenn das Verfahren gegen dich entschieden wird, bleibst du auf den gesamten Kosten hängen. Das sind die Verfahrenskosten und die Kosten der Gegenseite.
Da hilft dir ein GA auch nicht. Selbst eine Rechtsschutzversicherung trägt nur die nach Gebührenordnung festgelegten Kosten.
Die 2 Ordner die zur Beurteilung des Sachverhaltes erforderlich sind bleiben niemandem ersparrt, da kommen wahrscheinlich eher noch "2 Ordner" dazu.
Rein emotional kann ich deine Haltung nachvollziehen, rein von der Stragegie solltest du im Vorfeld weitere Optionen prüfen.
Ein von dir beauftragter "objektiver" GA kann für dich nur ein einziges "objektives" Gutachten erstellen.
Ich würde an deiner Stelle nur in Zusammenarbeit mit dem VdK oder dem Sozialverband an die Sache herangehen.
Der Mitgliedsbeitrag ist überschaubar und für die jeweilligen Instanzen werden nur Festbeiträge erhoben.
Schau mal hier, auch wenn der Stand schon etwas älter ist.
Klick mkichEinem Anwalt für Medizinrecht ist es völlig egal ob er seinen Aufwand von dir oder der Gegenseite bezahlt bekommt. Sein Honorar errechnet sich aus dem Streitwert.
alles Gute und viel Erfolg
paul42