Kurze Leidensgeschichte:
2010 Gleitwirbel - leichter BSV = Reha 3 Wochen
Danach Wiedereingliederung, alles OK.
2012 Lähmungserscheinungen in beiden Beiden, bis hin zu neurologischen Ausfällen
6.6.12 OP: Dorsale rigide Stabilisierung LWK 4 auf SWK 1, 2 Spreizcages LWK 4/5
19.6.12 Revisions OP: weil Nervenhaut angerizt wurde, Gewebeneuaflage, alles i.O.
AHB 4 Wochen, Wiedereingliederung nach 8 Monaten und wieder voll Arbeitsfähig im März 2013
Soweit alles Toll, mein AG hat mir einen neuen Arbeitsplatz geschaffen. Alles lief super!
Bis Dezember 2014...immer mal wieder so ein ziehen über die Seite bis nach vorne in die Leiste...
Schmerzen waren dann so stark, das ich an ein Urologisches Problem dachte. (Nierensteine 2013 und Gallenblasensteine /-entfernung 2014)
Ein CT brachte die Erkenntnis: nix! Ein orthopädisches Problem

Eine Vorstellung bei meinem Orthopäden und den gemachten Röntgenbildern war ein Schlag ins Gesicht für mich.: Schraubenbruch SW 1 links und vllt auch was rechts...
CT der LWS wurde gemacht und die Neurochirugie Uni Kiel fand heraus: Schraubenbruch SW 1 links mit abgekippten Fragment, sowie eine Lockerung der Schraube SW 1 rechts.
Niederschmetternd. Eine Rev-OP mit entfernen und neueinbringen wurde mit mir besprochen, aber eine zwingende Indikation liegt nicht vor, da sich keine höhergradigen Lähmungen und Funktionsstörungen zeigen. Aha!
Zunächst konservatives Vorgehen mit Physiotherapie und Gewichtsreduktion, ggf. Rehabilitationsmaßnahme.
Mein Ortopäde ist der gleichen Meinung, Rehaantrag gestellt.
Und nun zum eigentlichen Thema:
Stationäre Rehamaßnahme Abgelehnt, weil die 4-jahres Frist nicht eingehalten wurde. Begründung weiter:
Nach den vorligenden med. Unterlagen liegen folgende Krankheiten oder gesundheitliche Beeinträchtigungen vor:
Wirbelsäulenleiden
Übergewicht (

Nun kommt natürlich auch Unglück mit ins Spiel. Ich habe den Rehaantrag abgesendet und den Befundbericht der UniKiel 2 Tage später zugesendet bekommen. Wollten die direkt an die Rentenversicherung senden. Hat nicht geklappt. Habe ich also den Befund nachgesendet und jetzt vermute ich, das die SB den gar nicht gelesen hat und so "nur" auf das "Wirbelsäulenleiden" zu kommen?!
Zur Zeit ist alles voll Sch... KG 2x die Woche ist natürlich ein Anfang, aber es hilft nicht wirklich. Bin seit 5 Wochen AU, habe immer wieder starke Schmerzen bei verschiedenen Bewegungen und bin seit Samstag völlig am Boden, nach dem ablehnenden Bescheid.
Wie begründe ich jetzt den Widerspruch? Das ich in der 4-jahresFrist liege ist mir bekannt, aber es gibt dort auch die Regelung:
"...§12 SGB VI
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen zur Rehabilitation erbracht, deren Kosten aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind. Dies gilt nicht, wenn vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind.
Oder weise ich nochmals auf den Befund / Diagnose hin? Rufe ich die Frau einfach mal an und frage ob sie den bekommen hat?
Bin für Ratschläge und Tips gerade sehr empfänglich

LG Marco