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Komplette Version berufliche Reha als Pflegeassistent

Bandscheiben-Forum > Rehabilitation
Segmental111
Hallo werte Mitleser,

medizinisch gesehen trage ich die Diagnose "Bandscheibenvorfall", speziell NPP L5/S1 mit degenerativer Veränderung der LWS, sowie lumbales rezidivierendes Schmerzsyndrom.
Mein Berufsbild in dem der Unfall passierte, der zu den oben genannten Diagnosen führte lautet Pflegeassistent. Habe allerdings nur 5 Monate in diesem Beruf gearbeitet. Als gelernten Beruf habe ich den Ergotherapeuten inne, den ich vor dem Pflegeassistenten mehrere Jahre ausübte.

Vor 2 Monaten schloss ich eine ambulante Reha ab, an deren Abschlusstag ich mit der hauseigenen Sozialarbeiterin einen Antrag auf "Teilhabe am Leben" (berufliche Reha) ausfüllte. Dieser Antrag wurde nun vor 10 Tagen genehmigt und es steht in den nächsten Tagen ein Beratungsgespräch an.
Beruflich gesehen, bin ich derzeit arbeitssuchend. Ich wurde gekündigt, da sich der Unfall in der Probezeit ereignete, aber nicht als Arbeitsunfall angezeigt wurde, und ich zu lange ausfiel. Seit dem Unfall bin ich durchgehend krank geschrieben.

Im Abschlussbericht der ambulanten Reha steht, dass ich in meiner letzten Tätigkeit als Pflegeassistent, weniger als 3 Stunden belastbar bin. Laut RV-Klassifizierung heißt das doch INVALID oder?

JETZT meine Frage. Soll ich nun besser einen Antrag auf Frührente, vorübergehende Invalidenrente bzw. Berufsunfähigkeit stellen um mich abzusichern.
Oder anders gefragt, bringt mir der genehmigte Antrag zur Teilhabe am Leben überhaupt etwas?

Ich bin Laie auf dem Gebiert und fühle mich zwischen den Stühlen. Die Rentenversicherung, die Krankenkasse und die Agentur für Arbeit sagen alle etwas anderes. Ich habe das Gefühl, dass mich einer zum anderen schieben will.

Ich danke im Voraus für euren Rat.

Mit freundlichen Grüßen
S.
Jürgen73
Hallo S,

willkommen im Forum.

Zitat
Im Abschlussbericht der ambulanten Reha steht, dass ich in meiner letzten Tätigkeit als Pflegeassistent, weniger als 3 Stunden belastbar bin. Laut RV-Klassifizierung heißt das doch INVALID oder?


Das heißt lediglich das du in deinem Beruf nicht mehr als 3 Stunden arbeiten kannst.

Von einer Rente bist du noch weit entfernt. Selbst wenn deine Rente bewilligt werden würde würde da nicht viel bei rum kommen. So wie man lesen kann bist du ja erst knapp über 30 Jahre.
Segmental111
Hallo Jürgen,

erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

Das mit der Klassifizierung hab ich verstanden. Mein behandelnder Arzt meinte im letzten Gespräch, dass ich auf Grund der Klassifizierung den Anspruch auf eine Erwerbsminderungs-Rente habe und diesen Antrag zu meiner eigenen Absicherung stellen soll.

Ist das nun förderlich oder eher nicht?

Derzeit bin ich auf Grund der Symptomatik nicht arbeitsfähig, strebe aber bei Verbesserung meiner gesundheitlichen Lage eine Rückkehr ins Arbeitsleben an.

Gruß
S.
Sweety84
Hallo Segmental,

bei mir steht im Abschlussbericht der Reha das Gleiche drin, was allerdings heißt, dass man auf dem Arbeitsmarkt Vollzeit einsetzbar ist, nur nicht im zuletzt ausgeübten Beruf. So wie ich das verstanden habe, wird man da dann auch keine Erwerbsminderungsrente bekommen, dann hätte die Formulierung so sein müssen, dass du generell nur noch unter 6 Stunden arbeiten kannst.

Wenn die berufl. Reha genehmigt wurde, dann wirst du eventuell eine Umschulung machen können oder die DRV unterstützt deinen Arbeitgeber, wenn er dir einen leidensgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.

So wollen die das bei mir machen, eigentlich gibt es bei uns aber keinen leidensgerechten Arbeitsplatz in der Firma...
Horeia
Hallo Segmental,

ich muss Sweety84 recht geben.

Ich vermute, dass Deinem Antrag auf berufl. Reha stattgegeben wird. Wenn Du in Deinem Beruf definitiv nicht mehr arbeiten kannst, dann wird es sicherlich, auch auf Grund Deines noch jungen Alters, auf eine Umschulung hinauslaufen. Entsprechende Testverfahren, zB eine Berufsfindung werden da dann wahrscheinlich vorgeschaltet.
Bzgl. einem Rentenantrag denke ich, wirst Du keine Chance haben, dass die bewilligt wird, sofern Du generell noch für andere Tätigkeiten arbeitsfähig bist.

Das der Unfall nicht als Arbeitsunfall angezeigt wurde wundert mich. Da besteht sogar eine Verpflichtung, auch des Arztes, dieses anzuzeigen.
Ich würde mich da nochmal bei der BG schlau machen, ob man das ggf. irgendwie im Nachinein noch anerkennen kann. Die "Betreuung" der BG's in Sachen beruflicher Reha ist in der Regel besser, als die der DRV.

Ich wünsche Dir alles Gute!

LG
Horeia



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