lese ja, mal hin und wieder die Internetseiten der Kliniken.
Auf der Internetseite des Klinikum Chemnitz/stat. Schmerztherapie ist ein Flyer. In den Flyer steht auf Seite 2: " Vor der Aufnahme bei uns müssen evl. laufende Rentenanträge oder Rechtsverfahren, die im Zusammenhang mit der Schmerzerkrankung stehen abgeschlossen sein."


Ich bei die Klinik gebeten mir per eMail zuschreiben (05.12.2014). Welches Gesetz Patienten mit laufend SG-Verfahren in Folge ihrer Schmerzerkrankung von einer stat. Schmerztherapie ausschließt. Die stat. ST. läuft über die Krankenkassen.
Ich bin schockiert. Sind wir in Amerika?

Wir stellen ja, solche Anträge nicht aus Faulheit sondern weil, wir es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht schaffen. So mancher selbst zu Hause das Versorgen von sich und seiner Familie nur mit Unterstützung schäft.
Liebe Grüße
geschockte Milka
