Zitat
Durchführung als Kassenleistung
Gemäß Beschluss des Bewertungsausschusses (290. Sitzung) [2] darf die PRT ab 1. April 2013 in der gängigen Variante mit CT nur noch von bestimmten Ärzten erbracht werden:
Ärzte, welche die Voraussetzungen gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten nach § 135 Abs. 2 SGB V selber erfüllen oder
auf Überweisung von Ärzten mit diesen Voraussetzungen oder
auf Überweisung durch Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie gemäß WBO.
Dies gilt nicht für analoge Durchführung unter Durchleuchtung. Die Durchführung unter Zusatz von Kortikosteroiden ist off-label und keine Leistung der GKV [3].
Gemäß Beschluss des Bewertungsausschusses (290. Sitzung) [2] darf die PRT ab 1. April 2013 in der gängigen Variante mit CT nur noch von bestimmten Ärzten erbracht werden:
Ärzte, welche die Voraussetzungen gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten nach § 135 Abs. 2 SGB V selber erfüllen oder
auf Überweisung von Ärzten mit diesen Voraussetzungen oder
auf Überweisung durch Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie gemäß WBO.
Dies gilt nicht für analoge Durchführung unter Durchleuchtung. Die Durchführung unter Zusatz von Kortikosteroiden ist off-label und keine Leistung der GKV [3].