ich lese schon einige Zeit bei euch mit und freue mich dass es dieses Forum gibt

Jetzt hab ich mal eine eigene Frage wo ich bisher noch nichts darüber gelesen habe. Von der DRV wurden mir Anfang dieses Jahr Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt. Momentan bekomme ich noch ALG bis Februar 2015, da werde ich dann eine Umschulung in einem BFW beginnen.
Mein Problem ist folgendes:
Ich suche schon seit über einem Jahr eine andere Wohnung. Hab ne kleine 2 Zi-Whg im 2. Stock mit Öl-Einzelöfen. Waschmaschine und Gefrierschrank stehen wegen Platzmangel im Keller. Weil die Treppensteigerei zum Öl holen, Wäsche waschen usw. mir zu beschwerlich wird brauche ich eine andere Wohnung. Ich will entweder im Erdgeschoss wohnen oder ein Haus mit Aufzug. Zusätzlich kommt noch hinzu dass ich möbliert wohne und eine komplette Wohnungseinrichtung brauch.
Hab ne mündliche Zusage vom Jobcenter und auch die entsprechenden Formulare von denen bekommen.
Bisher hatte ich das Problem dass das Jobcenter kein Haus mit Aufzug genehmigt weil die alle wegen dem Aufzug erhöhte Nebenkosten haben. Also bleibt mir nur die Suche nach einer Erdgeschosswohnung und da wirds traurig. Für den Grenzwert was das Jobcenter zahlt finde ich ums Verrecken keine passende Wohnung.
Wenn ich aber bis Februar 2015 keine Wohnung gefunden habe, dann kann ich die Suche vergessen weil ich für die berufliche Reha wegen dem Übergangsgeld von der DRV aus ALG2 rausfalle. Jetzt hab ich gelesen dass bei den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auch ein Umzug möglich ist, aber nur wenn man wegen dem Arbeitsplatz umziehen muss.
Meine Fragen:
A) Hat jemand Erfahrung mit einem Umzug bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der DRV?
B) Wenn ich während der Umschulung nicht umziehen kann (fehlendes Geld für die Wohnungsausstattung), kann ich mir anschließend einen Job auswärts suchen nur um dann "zwangsweise" umziehen zu müssen, so dass wieder die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben greifen?
Wer kann mir da helfen und hat passende Tipps parat?
Gruß