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Komplette Version Umzug bei Leist. z. Teilhabe am Arbeitsleben?

Bandscheiben-Forum > Rehabilitation
Problemkind
Hallo,

ich lese schon einige Zeit bei euch mit und freue mich dass es dieses Forum gibt klatsch.gif

Jetzt hab ich mal eine eigene Frage wo ich bisher noch nichts darüber gelesen habe. Von der DRV wurden mir Anfang dieses Jahr Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt. Momentan bekomme ich noch ALG bis Februar 2015, da werde ich dann eine Umschulung in einem BFW beginnen.

Mein Problem ist folgendes:

Ich suche schon seit über einem Jahr eine andere Wohnung. Hab ne kleine 2 Zi-Whg im 2. Stock mit Öl-Einzelöfen. Waschmaschine und Gefrierschrank stehen wegen Platzmangel im Keller. Weil die Treppensteigerei zum Öl holen, Wäsche waschen usw. mir zu beschwerlich wird brauche ich eine andere Wohnung. Ich will entweder im Erdgeschoss wohnen oder ein Haus mit Aufzug. Zusätzlich kommt noch hinzu dass ich möbliert wohne und eine komplette Wohnungseinrichtung brauch.

Hab ne mündliche Zusage vom Jobcenter und auch die entsprechenden Formulare von denen bekommen.

Bisher hatte ich das Problem dass das Jobcenter kein Haus mit Aufzug genehmigt weil die alle wegen dem Aufzug erhöhte Nebenkosten haben. Also bleibt mir nur die Suche nach einer Erdgeschosswohnung und da wirds traurig. Für den Grenzwert was das Jobcenter zahlt finde ich ums Verrecken keine passende Wohnung.

Wenn ich aber bis Februar 2015 keine Wohnung gefunden habe, dann kann ich die Suche vergessen weil ich für die berufliche Reha wegen dem Übergangsgeld von der DRV aus ALG2 rausfalle. Jetzt hab ich gelesen dass bei den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auch ein Umzug möglich ist, aber nur wenn man wegen dem Arbeitsplatz umziehen muss.

Meine Fragen:

A) Hat jemand Erfahrung mit einem Umzug bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der DRV?
B) Wenn ich während der Umschulung nicht umziehen kann (fehlendes Geld für die Wohnungsausstattung), kann ich mir anschließend einen Job auswärts suchen nur um dann "zwangsweise" umziehen zu müssen, so dass wieder die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben greifen?

Wer kann mir da helfen und hat passende Tipps parat?

Gruß
siobhan
Hallo Problemkind,

so ganz verstehe ich das Problem nicht, denn die Berufsförderungswerke stellen doch Wohnmöglichkeiten zur Verfügung frage.gif

Viele Grüße,

Siobhan wink.gif
Problemkind
Hallo,

es geht nicht nur um die Zeit während der Umschulung, sondern will grundsätzlich umziehen. Das BFW wo ich dann sein werde ist bei mir ums Eck, von denen bekomme ich kein Zimmer weil es nicht benötigt wird.

Gruß
Harro
Moin moin Problemkind,
es gibt diese Leistungen wohl bei der DRV:
"Zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gehören insbesondere:

Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme (Umzugskosten, Trennungsbeihilfen)"


Ob und wie die jetzt bei dir greifen kann ich dir nicht sagen, wäre alles nur Spekulation.
Der einzige der dir darüber verbinlcih Auskunft geben kann ist ein Mitarbeiter der DRV
nach Prüfung deiner persönlichen Gegebenheiten.
Dazu musst du aber erstmal Anträge ausfüllen und die gibts hier (klicken)

Liebe Grüße Harro winke.gif
siobhan
Hallo Problemkind,

Zitat
Ich suche schon seit über einem Jahr eine andere Wohnung. Hab ne kleine 2 Zi-Whg im 2. Stock mit Öl-Einzelöfen. Waschmaschine und Gefrierschrank stehen wegen Platzmangel im Keller. Weil die Treppensteigerei zum Öl holen, Wäsche waschen usw. mir zu beschwerlich wird brauche ich eine andere Wohnung. Ich will entweder im Erdgeschoss wohnen oder ein Haus mit Aufzug. Zusätzlich kommt noch hinzu dass ich möbliert wohne und eine komplette Wohnungseinrichtung brauch.


Ich weiss nicht, welche Formulare Du vom Jobcenter erhalten hast.

Wenn Du auf Grund Deiner Behinderung eine Wohnung suchst, ist bei Dir die Behinderung vom Versorgungsamt festgestellt worden? Wenn ja, schau mal hier:

Integrationsämter

bieten Wohnungshilfen für schwerbehinderte Menschen.

Soziale Wohnraumförderung

Die soziale Wohnraumförderung bildet einen Schwerpunkt der öffentlichen Förderung barrierefreier Wohnungen.

Wenn nicht, Anträge findest Du hier:

Versorgungsämter Baden-Württemberg

Viele Grüße,

Siobhan wink.gif



paul42
Hallo Problemkind

Die Unterstützung zur Wohnungssuche im Rahmen von "Teilhabe am Arbeitsleben"durch die DRV, ist im SGB IX gesetzlich verankert.

SGB IX Kapitel (7) § 55, Absatz 2 Satz 5

Klick mich

Da in deinem Fall die DRV Leistungsträger für die geplante Maßnahme ist würde ich an deiner Stelle Rücksprache mit deiner zuständigen Rehaberatung, bzw. Abt. für Rehabilitation halten.

Eine Unterstützung durch die von siobhan benannten Integrationsämter ist nur dann möglich, wenn du nach dem SGB IX §2 Satz 2 "gleichgestellt" bist.

Klick mich

Wenn die DRV die Zuständigkeit verweigert, könnte dir eventuell eine Migliedschaft im Sozialverband Deutschland e.V. oder auch dem VdK die notwendige Unterstützung geben.

Als Mitglied bekommst du dort eine kostenlose Rechtsberatung in allen Fragen des Sozialrechtes und auch einem Rechtsbeistand für gerichtliche Auseinandersetzungen, sollte dies erforderlich sein.

http://www.diebandscheibe.de/wissen/37/151...ialverband.html

viel Erfolg daumen.gif
paul42
siobhan
Moin, moin,

... und dann gibt es noch den Fachdienst Soziale Hilfen / Eingliederungshilfe, zumindest in Schleswig-Holstein.

Ich versuche seit 5 Jahren aus meiner Bruchbude heraus zukommen und habe so ziemlich alle Anträge durch... erfolglos, selbst als eine Paraparese diagnostiziert wurde, durfte ich in meiner nicht behindertengerechten Wohnung versauern, es hat kein A...loch interessiert, erst Tausende von Formulare ausfüllen, dann zu korrupten Gutachtern und danach kann man zusehen, wie man selbst klar kommt!

Mittlerweile bin ich so weit, dass ich lieber ins Ausland gehen würde, nochmal würde ich diesen Mist nicht durchmachen wollen ...

Viele Grüße,

Siobhan wink.gif
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