Hallo lillbror
Willkommen im Forum
Die meisten die hier im Forum aktiv sind haben Probleme mit den Bandscheiben.
Aus deinem Profil ist leider nicht ersichtlich was dich genau plagt.
Eine Ergänzung zu deinen Beschwerden und welche Segmente betroffen sind wäre daher durchaus hilfreich.
Hast du einen aktuellen Befund?
Der MdK wird eingeschaltet, wenn eine Krankschreibung länger als 4 Wochen besteht. Es wird dann geprüft, ob aufgrund derzeit bestehender Beschwerden ein Anspruch auf Krankengeld durch die KK besteht
Der MdK prüft ob dein Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse gerechtfertigt ist. Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ist auf 6 Wochen im Krankheitsfall begrenzt.
Anschließend ist deine KK zuständig. Ab der 6 Woche besteht Anspruch auf Krankengeld. Der Bezug von Krankengeld ist auf 78 Wochen beschränkt. Danach erfolgt die Aussteuerrung durch die Krankenkasse.
Besorge dir schriftliche Befunde die du dem MdK vorlegen kannst.
Es gibt leider keine Garantie, das du beim Mdk auch an einen Facharzt für den Rücken gelangst. Es kann durchaus sein das dich ein Allgemeinmediziner oder ein HNO- Arzt begutachtet.
Sollte nach der Begutachtung der MdK, zu der Einschätzung gelangen, dass eine AU nicht mehr besteht, hast du dennoch die Möglichkeit
dazu einen Widerspruch mit Hilfe deiner Ärzte zu äußern.
Es wäre hilfreich wenn du deine Diagnose und deine Beschwerden etwas genauer beschreibst.
alles Gute
paul42