hilfinger82
19 Mär 2013, 11:21
Hallo!
KOmm grade von meinem Orthopäden. Dieser hat mir eine Überweisung ins Krankenhaus gegeben für IVS. Kann da leider nichts mit anfangen was das bedeuten soll.
Angeblich soll ich im OP irgendwelche Spritzen bekommen. Hat jemand Erfahrungen damit?
Bin am überlegen on ich mir eine zweite Meinung von einem Neurochirurgen reinhole. Jedoch weigert sich mein Orthopäde mir eine Überweisung dahin zu geben. Er meinte die sollen sich um Ihre Nerven kümmern und die Finger von den Bandscheiben lassen.
Weiß grade nicht was ich machen soll.
Bitte um Hilfe.
Lg Andre
Mellimaus21
19 Mär 2013, 11:58
Hallo
Eine IVS ist eine interventionelle Schmerztherapie, vermutlich einfach nur ein anderer Begriff für multimodal.
Es ist natürlich nicht in Ordnung keine Überweisung zu geben, allerdings hat er Recht das man möglichst nicht schon wieder operieren sollte. Denn dann kannst du dich in der Tat demnächst versteifen lassen.
Mach doch erst mal die Schmerztherapie, was spricht dagegen? Wenn du keine Lähmungen hast sollte man ohnehin erst einmal den konservativen Weg gehen ...
hilfinger82
19 Mär 2013, 12:42
Versteh ich darunter PRT Spritzen? Oder wird da noch was anderes gemacht?
Moin moin hilfinger
korrekt heisst es "IVS (interventionelle stationäre Schmerztherapie)"
Zitat
vermutlich einfach nur ein anderer Begriff für multimodal
nö das stimmt nicht so ganz
Was bedeutet multimodal?
Unter einer multimodalen Schmerztherapie versteht man die gleichzeitige,
inhaltlich eng aufeinander abgestimmte Behandlung durch unterschiedliche therapeutische Disziplinen:
Das behandelnde Team besteht aus Ärzten, Psychologen/Psychotherapeuten, Physiotherapeuten und Ko-Therapeuten. und zieht sich nicht nur über ein paar Tage sondern über 2-6 Wochen hin.
Gut erklärt
multimodale Behandlung hier klicken.LG Harro
PS.
Dir steht das Recht auf ein Zweitmeinung zu dein Arzt hat dabei sogar eine Mitwirkungspflicht,
wende dich bitte umgehend an deine KK.
Zitat
Pflichten des behandelnden Arztes beim Wunsch nach einer ärztlichen Zweitmeinung
In der Charta der Patientenrechte in Deutschland (herausgegeben vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung und vom Bundesministerium für Justiz) ist fest geschrieben, dass Patienten ein Recht auf das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung besitzen. Dies bedeutet, dass Ärzte zu kooperieren haben, wenn ein Patient den Wunsch einer Beurteilung durch einen zweiten, unabhängigen Arzt hat.
Der behandelnde Arzt ist dazu verpflichtet, dem Patienten Einblick in die Krankenakte zu ermöglichen sowie ihm (gegen Kostenerstattung) Kopien oder Ausdrucke zur Verfügung zu stellen. Originalunterlagen müssen nicht herausgegeben werden. Vom Einsichtsrecht ausgenommen sind subjektive Aufzeichnungen des Arztes und unter Umständen Unterlagen im Rahmen von psychiatrischen Behandlungen.