Adelheid
15 Nov 2012, 21:20
Guten Tag,
ich bin die Adelheid und habe mich vor einem Jahr hier herumgetrieben.
Inzwischen habe ich ganz doll was an der Schulter gehabt, so dass das Thema Bürostuhl wiedermal aktuell geworden ist. Mein Antrag bei der Rentenversicherung war abgeleht worden, auc h im Widerspruchsverfahren. Begründet wird es mit einem Urteil aus 2010, dass ein ergonomischer Bürostuhl ausreichend sei und zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gehöre.
Eine Arbeitsmedizinerin hat mir gesagt, dass da eine Veränderung in der Rechtssprechung stattgefunden habe.
Ein Stuhlhersteller widerum hat mich darauf hingewiesen, dass nach wie vor deren Stühle teilweise von der Rentenversicherung mitfinanziert werden. Dann sind sie nicht ergonomich, sondern orthopädisch.
Jetzt habe ich einen neuen Antrag gestellt auf orthopädische Umgestaltung des Arbeitsplatzes, also auch verstellbarer Tisch.
Ich bin gespannt, was das wird. Zumindest muss man den betreuenden Arbeitsmediziner nennen. Hat der Betrieb keinen, geht wohl was an die Berufagenossenschaft raus. Bei uns haben sie neulich mal geklingelt und so Infoblätter geschickt.
Bei kleinen Betrieben ist es nicht so leicht, so etwas durchzusetzen. Man muss dann wohl öter mal wirbelsäulenbedingt fehlen.
Hat hier jemand in letzter Zeit Erfahrungen mit der Rentenversicherung und Bürostuhl gemacht?
speedy 2
25 Nov 2012, 09:22
Hallo Adelheid,
also ich habe Ende letzten Jahres, nach einer HWS-OP (Prothese) problemlos Stuhl und höhenverstellbaren Schreibtisch vom Rententräger bekommen.
Mein Orthopäde hat den entsprechenden Antrag verfasst.
Hast du mal versucht herauszufinden wie die gesetzlichen Grundlagen sind ?
wünsch dir viel Erfolg
L.G
Speedy
Moin moin
eine kleine Anleitung mit Links gibts hier
klickenunter anderem sind extrem wichtig:
Das ärztliche Attest vom Facharzt (Neurochirurg, Orthopäde) oder den Entlassungsbericht der Rehaklinik.ohne dieses kann man so viele Anträge stellen wie man will
Liebe Grüsse und viel Erfolg, Harro
Adelheid
28 Nov 2012, 13:18
Sehr witzig,
natürlich war dem Antrag ein ärztliches Attest vom Facharzt beigelegt, wie jetzt auch beim neuen Antrag.
Der Grund der Ablehnung war ein Urteil aus 2010, bei der einer 70% Schwerbehinderten auch die orthopädische Ausstattung vom Rententräger abgelehnt wurde mit dem Verweis auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Der orthopädische Stuhl soll vom Arbeitgeber finanziert werden. Rechtliche Grundlage: Bildschirmarbeitsverordnung.
Auch mein Neurochirurg meinte, es sei Aufgabe des Arbeitgebers die Arbeitsmittel zu stellen. Der Rententräger könne lediglich eine Zuschuss gewähren. So hat es mir auch die Arbeitsmedizinerin erklärt. Es soll ab 2011 viele Ablehnungen geben.
Ich versuche es jetzt mal beim Versorgungsamt.
Adelheid
Moin moin Adelheid
Zitat
Ich versuche es jetzt mal beim Versorgungsamt.
ich denke das Versorgungsamt ist dafür der falsche Ansprechpartner
der richtige dürfte das
Integrationsamt sein.
Zitat
ein Urteil aus 2010, bei der einer 70% Schwerbehinderten auch die orthopädische Ausstattung
Hast du das Urteil oder das Aktenzeichen zur Hand, damit man mal nachlesen kann?
LG Harro