
Ich habe da mal wieder ein Problem.

"Aufgrund der uns vorliegenden Verordnung ist eine Genehmigung durch die DAK nicht nötig. Vertragsärzte haben die Verordnung von Heilmitteln, z.B. die KG, unter Berücksichtigung der Vorgaben in den Heilmittel-Richtlinien vorzunehmen.
Die DAK verzichtet in folgenden Fällen auf eine gesonderte Genehmigung:
- Verordnung mit Heilmitteln im Regelfall
- Verordnung von Heilmitteln außerhalb des Regelfalles nach § 8 Abs. 4 der Heilmittel-Richtlinien, (voraussichtlicher Therapiebedarf bis zu einem ahr außerhalb des Regelfalles)
Mit ihrem Genehmigungsverzicht möchte die DAK den Afwand für ihre Versicherten minimieren und ihnen eine zügige medizinisch-therapeutische Versorgung gewährleisten. Selbstverständlich entbinde solch ein Verfahren keinen Vertragsarzt von seiner Verpflichtung, seine Gesamt-Verordnungsweise nach wirtschaftlichen Kriterien auszurichten.
Sollte in begründeten Einzelfällen Ihr voraussichtlicher Therapiebedarf höher sein, als oben dargestellt, wird die DAK gerne überprüfen, inwiefern eine Langzeitgenehmigung erteilt werden kann.
Bitte besprechen Sie unsere Entscheidung mit Ihrem Arzt....."
Soweit in groben Zügen der Text meiner KK.
Ich werde nun am Montag mal bei meinem Arzt vorsprechen und ihm das Schreiben meiner KK bringen. Aber ich weiß jetzt schon, dass er mir nach Vorlage dieses Schreibens keine KG mehr verordnen wird, denn er wollte ein Schreiben haben, dass seine Verordnungen nicht mehr über sein Budget gehen und diese "Freigabe" hat er hiermit ja nicht bekommen.
Ich bin nun aber leider auf die dauerhafte Verordnung von KG angewiesen, anderenfalls würden meine Gelenke innerhalb kürzester Zeit noch mehr versteifen, als sie es eh schon sind.

Habt Ihr solche Erfahrungen auch schonmal gemacht und wenn ja, habt Ihr Tipps für mich, wie ich nun vorgehen kann, um weiterhin KG-Verordnungen zu bekommen? Für Ratschläge von Euch wäre ich sehr dankbar.