Hallo Tavi,
ich würde auch sagen, dass eine AU eher nicht ausschlaggebend dafür ist, ausser der Arzt würde eine Reha im Eilverfahren dadurch durchboxen können.
Viel wichtiger ist die Argumentation Deines Arztes und dass
er die Reha befürwortet und nicht Du eine Reha willst. Dabei aufpassen, dass er das Kreuzchen auf dem Antrag an dieser Stelle macht!
Code
Prinzipiell kannst Du davon ausgehen, daß der 1. Antrag erstmal abgelehnt wird und Du in Widerspruch gehen mußt.
Meine Erfahrung lehrte mich dabei allerdings eine andere, nämlich die erste beantragte Reha ging rasch durch, da man ja die Erwerbsfähigkeit nicht gefährden und mich ganz schnell wiederherstellen wollte!
Eine Folgereha jedoch, nach vier Jahren, lehnte man ab mit der Begründung, konservative Maßnahmen seien von daheim aus ambulant zu machen.
Also stelle den Antrag und warte, wie man entscheiden wird.

toi, toi, toi parvus