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Komplette Version keine Antwort auf Widerspruch

Bandscheiben-Forum > Rehabilitation
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sonnenblume19x
Hallo,
ich habe am 02.02.2011 eine Reha beantragt. Am 25.02.2011 bekam ich die Ablehnung. Widerspruch mit ärztl. Begründung sofort eingereicht und habe bis heute keine Antwort erhalten.Habe nur im März eine Eingangsbestätigung erhalten.
Telefonisch ist dort niemand zu erreichen oder es ist dauernd besetzt.javascript:emoticon(':braue')

Habe seit 09.2010 eine Thrombose im linken Bein und einen BSV L4/L5.
Der Neurochirug lehnt eine OP ab und verweist auf konservative Therapien. Bin seit 08.2010 krank geschrieben und brauche dringend wegen meine Einschränkungen eine Reha.
Die Ablehnung erfolgte, weil ich 2008 erst eine psychosomatische Reha hatte.
Dauert es denn so lange nach dem Widerspruch?
Bin total verzweifelt.
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liebe Grüsse

sonnenblume19x
vrori
Hallo Sonnenblume...

eine Eingangsbestätigung deines widerspruchs hast du erhalten?

Wenn ja, dann würde ich heute eine Sachstandsanfrage mit Drohung von juristischen Maßnahmen einreichen...
also schreib denen, wie weit der Fall ist und was für eine ordnugnsgemäße Entscheidung noch fehlt...

viel Erfolg

LG
Vrori
murmel
Hallöchen sonnenblume19x

@sonnenblume19x
Der Neurochirug lehnt eine OP ab und verweist auf konservative Therapien. Bin seit 08.2010 krank geschrieben und brauche dringend wegen meine Einschränkungen eine Reha.

Meine Frage isr wer ist der Meinung das du eine Reha brauchst! Das ist Hier die entscheidende Frage!
Eine Reha muss nicht immer die Rentenversicherung zuständig sein!
Sollte dein behandelnder Arzt das du eine Reha Maßname brauchst würde ich ,bei meiner Krankenkasse schlau machen!
Es sollte dein Arzt dir ein Schreiben mit Begründung für einen Antrag auf eine Reha mitgeben! Ein Versuch wäre es Wert!

Na bin ja gespannt auf deine Antwort!
Mit freundlichen Grüßen aus meiner Sommer Residenz (Laubenpieper)

murmel

sonnenblume19x
Hallo murmel,

also die Reha war bereits von meinem Hausarzt beantragt, da stand eine Op noch nicht zur Diskussion, da ich bis Ende April marcumariesiert war.
Grund war der schlechte AZ und mit dem Ziel meine arbeitsfähigkeit wieder herzustellen.Hier stand der BSV und die Thrombose im Vordergrund.
Die ärztliche Begründung wurde bereits mit dem Widerspruch eingereicht.

Die Krankenkasse entscheidet in diesem Fall genauso wie die Rentenversicherung, da die 4 Jahre noch nicht rum sind. lt TKK.

lG

sonnenblume19x
vrori
Hallo,

bei Sozialversicherungspflichtigen /Arbeitnehmer, Arbeitslose/ ist für die Wiederherstellung oder Erhaltung der Erwerbsfähgikeit grundsätzlich die DRV zuständig...
in allen anderen Fällen die KK...

Also, schreib an die dRV und erinnere an deinen Fall..

LG
Vrori
murmel
Hallöchen vrori wink.gif

Aber da gibt es noch eins was man noch wissen sollte!
Sobald man eine Teil-EU-Rente bekommt,auch wen sie noch so klein ist und auch noch einer Tätigkeit unter 6h hat ist dann die Krankenkasse(KK) zuständig!
Das Kuriose daran ist! Der Antrag muss erst bei der Deutschen Rentenversicherung(DRV) gestellt werden! Die dann den Antrag ablehnt und dann zur KK weiterleitet!
@vrori

bei Sozialversicherungspflichtigen

in allen anderen Fällen die KK...

Liebe vrori
ist man nicht bei der Gesetzlichen Krankenkasse versichert so ist sie auch dafür nicht zuständig!
Wer überhaupt nicht Versichert ist kommt die Sozialhilfe ins Spiel.
Oft rennen Krankenhäuser ihren Ausgaben hinter her. Bist endlich das Sozialamt zahlt

sonnenblume19x wink.gif
Ja,ja die Technika- Krankenkasse
Bin bei der AOK hatte noch nie Probleme mit Leistungen!

http://www.kur-und-gesundheitsurlaub.de/weg-zur-kur.html

Dort gibt es auch ein paar Gute Hinweise

Ich würde auch versuchen mit dem Sachbearbeiter in Kontakt zu treten!
Selber habe ich dort oft mit einem sachlichem Umgangston mehr erreicht!
Nicht immer ist der Sachbearbeiter schuld,er hat immer einen über sich!
Eine Telefon Nr. müsse doch vorhanden sein das Aktenzeichen hast du ja!
Immer dran denken so wie es rein schallt,so ….......

Na dann viel Erfolg bei deinen Bemühungen

Viele Grüße aus meiner Sommerresidenz (Laubenpieper)

murmel smilie_bank.gif
Jürgen73
Hallo Laubenpieper, zwinker.gif

Zitat
Sobald man eine Teil-EU-Rente bekommt,auch wen sie noch so klein ist und auch noch einer Tätigkeit unter 6h hat ist dann die Krankenkasse(KK) zuständig!

Aus eigener Erfahrung weiß ich das meine Frau, trotz Teil-EU, die Reha von der DRV bezahlt wurde.
Das ganze ist auch noch gar nicht so lange her (2008).
vrori
Hallo Murmel.

....und wenn jemand nicht bei der gesetzl. Krankenkasse versichert ist, dann ist er auch noch sozialversicherungspflichtig...ergo auch keinen Anspruch auf eine REHA durch die KK..
vielleicht aber auf eine REHA durch die DRV...

..und außerdem dürfte es in Deutschland keinen mehr ohne Krankenkasse geben...sei es gesetzlich oder privat...

http://www.manager-magazin.de/unternehmen/...,459258,00.html

somit können die Krankenhäuser auch eigentlich nicht den Kosten hinterherrennen, weil eigentlich alle versichert sein müßten...
auch selbst die "unter den Brücken" schlafen...

leider haben sich aber am 1.4.07 nicht diejenigen bei den KK (sei es jetzt privat oder gesetzlich) gemeldet, um kostengünstig in eine KK zu kommen....
und wenn sich jetzt doch jemand melden sollte, dann wird nur die Grundleistung gezahlt...also dringender Arzt- oder Krankenhausbesuch...Zahnersatz, Kurmaßnahmen usw. werden nicht gezahlt...

Murmel, solch seltene Fälle sollten wir dann im Bedarfsfalle ansprechen...

...und Jürgen, seit 2008 hat sich nichts geändert...

LG
Vrori

achja, Murmel...dein Link...

das Beste daran finde ich den Hinweis, wie man an eine Privatkur kommt...supi, da muß ich keinen Antrag stellen und zahle alles selber..
das ist keine fundierte Information...
murmel
Lieber Jürgen wink.gif wie kommt den die DRV darauf?
Aber im Grund ist es egal wer bezahlt,es verzögert dann bloß alles!
Aber die Sachlage war nach dem SGB so!
Sehr geehrter Herr murmel,
für die Entscheidung über Ihren Antrag vom ….....auf Leistungen
zur medizinischen Rehabilitation ist unsere Zuständigkeit nicht gegeben.
Nach § 12 Abs. 1 Nr. 4a des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI)
werden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht für Versicherte
erbracht, die eine Leistung beziehen, die regelmäßig bis zum Beginn
einer Rente wegen Alters gezahlt wird.
Nach unseren Feststellungen gehören Sie zu diesem Personenkreis.
Wir haben daher Ihren Antrag vom ….... an den für die weitere
Bearbeitung zuständigen Rehabilitationsträger
AOK Berlin
Geschäftsstelle ….....
…. Berlin
weitergeleitet (§ 14 Abs. 1 des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch -
SGB IX -). Von dort erhalten Sie weitere Nachricht .--------
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung
Berlin


Liebe vrori
Solltest du bei der DRV keine Beträge gezahlt haben,so wirst du auch keine Leistungen von dort erhalten!
So ging/geht es vielen die aus ihre Selbständigkeit wegen Insolvenz aufgeben mussten!
Einige Betroffene von den ehemals Selbstständigen haben auch hier schon über ihre Schicksalsschläge berichtetet!

Aber man sollte auch immer bis zum Ende lesen der zweite Beitrag zielte wie man die Reha über die Kasse bekommt! Also ist der Beitrag dort nicht ganz Umsonst!
murmel smilie_bank.gif
vrori
Hallo Murmel,

ich kenne meine Ansprüche aus der DRV...habe 40 Jahre lang Höchstbeiträge eingezahlt...
nur nutzt mir das nichts, wenn die keine Rente zahlen wollen...

LG
Vrori

und hier noch ein Auszug aus deinem Link..aus dem 2. Absatz...ob eine KK eine REHA bezahlt...den Antrag kann man selbstverständlich bei der KK stellen....aber dann:

In einem weiteren Schritt ist zu klären, ob die Krankenkasse, die Rentenversicherung, der Sozialversicherungsträger oder andere Träger für die Kostenübernahme zuständig sind. Der Antrag auf Kostenübernahme, bestehend aus dem ärztlichen Attest und zahlreichen Formularen, wird an den zuständigen Versicherungsträger geleitet. Dieser prüft den Antrag und kann z.B. bei einer stationären Kur den Ort und die Kureinrichtung festlegen.

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