violac01
27 Mai 2011, 07:41
Hallo an alle,
wer weiß, ob man während der Wiedereingliederung in den Urlaub fahren darf?
Habe schon im vorigem Jahr gebucht und will nach Italien/Rom fliegen. Gesundheitlich würde das auch gehen.
Während dieser Zeit gilt aber für mich noch diu Wiedereingliederung von 4h Stunden. NUn gilt man ja während der Wiedereingliederung als krank? Andererseits soll man ja versuchen zu arbeiten?
Wen muss ich fragen, reicht es , wenn der Arzt es genehmigt?
Wenn jemand da Bescheid weiß, würde ich mich über eine Antwort sehr freuen (würde nämlich im JUli doch gern den gebuchten Urlaub antreten)
Vielen Dank + Grüsse an alle violac
LivingMile
27 Mai 2011, 08:34
Hallo Vioalc,
für die Zeit des Urlaubs müsstest du die WE abbrechen. Die Urlaubstage bekommst du "normal" von deinem AG bezahlt.
Ob das so ohne weiteres möglich ist weiß ich nicht.
Während der Krankschreibung muss man die KK benachrichtigen und darf mit zustimmung des Arztes innerhalb Deuschlands in den Urlaub. Ausland geht da aber auch nicht.
Mein Kollege hat vier Wochen WE gemacht und dann seinen Urlaub. Bei mir war es auch so.
Ist ein bischen verzwickt bei dir. Aber es es noch früh am Tage und unsere Mods wissen das vielleicht.
Ich wünsche dir weiterhin viel Erfolg bei der WE.
LG Ina
Rennzicke
27 Mai 2011, 08:50
Hallo Violac,
frag am besten bei Deiner Krankenkasse nach, die können Dir genaue Auskunft geben.
Evtl. ist es eine Unterbrechnung der Wiedereingliederung und Du wirst bei der KK ein neuer "Fall".
Gruß
Rennzicke
Moin moin,
klipp und klar, die Wiedereingliederung wird abgebrochen, du nimmst normal Urlaub
und danach gehts wieder auf die Arbeit mit der vollen Stundenzahl.
Grüssle Harro
violac01
27 Mai 2011, 10:34
Hallo Harro,
danke...ist ja ziemlich klar und wenigstens ein Hoffnungsschimmer. Was ist wenn's dann doch nicht voll geht, kann der Arzt dann wieder Wiedereingleiderung neu verschreiben?
Ich soll weniger Stunden arbeiten, weil ich nicht sitzen kann. Vielleicht hat mein Nerv ja bis dahin ein einsehen ...aber Infos vorher sind ja nicht schlecht.
LG violac
Moin moin,
wenns der Arzt medizinisch vertreten kann und du in keinster Weise belastbar bist
wirst du natürlich wieder krankgeschrieben.
Ob und wann dann wieder eine WE veranlasst wird man dann sehen.
Grüssle und mach erst mal unbeschwert Urlaub, Harro

PS. Ergänzend noch, während der normalen Krankschreibung kann man schon in Urlaub fahren auch ins Ausland,
ist aber abhängig von der KK.
PPS. Hoffentlich macht der Arbeitgeber keinen Ärger, wenn er das vorher gewusst hätte, hätte er der WE niemals zugestimmt!!
Jürgen73
27 Mai 2011, 13:37
Hallo Violac,
du solltest dir aber im klaren sein, daß eine Auslandskrankenversicherung nichts erstattet, wenn du wegen deinen akuten Problemen bei einem Doc behandelt werden mußt.
violac01
27 Mai 2011, 16:33
Vielen Dank allen,
oh das ist ja wirklich alles kompliziert. Mensch hat man schon den Schaden mit dem Rückenschaden und dann das auch noch.
Das mit der Auslandskrankenversicherung finde ich zusätzlich problematisch. Danke Jürgen für den Hinweis.
Das kann doch nicht sein, ein Bandi ist doch immer bei einem Arzt in Behandlung.....und hat ja , wenn was passiert immer diese eine Vorerkrankung (BSV, den hat man jjahrelang, wenn man ihn nicht operieren lässt)
Also heißt das im Klartext, dass besser wäre sich vor dem Urlaub gesund schreiben zu lassen sollte. Denn wenn man im Urlaub den gefürchteten Notfall (Lähmung etc.) bekommt, dann muss man es wohl alles alleine zahlen?
LG violac
PS. mir fällt gerade die Bedeutung von gesundschreiben auf.....oh, wenn doch das gleich mal so richtig gingen... und ich auch wirklich dann gesund wäre

)
violac01
27 Mai 2011, 16:54
ach noch was:
Hallo Harro, du hast mit dem Arbeitsgeber sicherlich recht.
Aber mit dem könnte ich ja reden und mit offenen Karten spielen.
Bei uns gibt es einen Urlaubsplan und mann muss den Urlaub Anfang des Jahresverbindlich einreichen. meinem Arebitsgeber ist es sicherlich recht, dass ich den Urlaub so wie im Plan nehme, damit da nichts durcheinander kommt und diea nderen Kollegen wie geplant auch in Urlaub gehen können.
Ach Mensch, ist als Bandi alles Mist

(ist ja alle gebucht und hat ein Haufen Geld gekostet...... sagt jetzt nicht Reiserücktritt

, habe ich , aber es hängen auch andere mit dran)
Gruß violac
Moin moin,
Zitat
Ach Mensch, ist als Bandi alles Mist
stimmt muss man so sagen, aber ich hatte das gleiche Problem im Jahre 2000
Wiedereingliederung abgesagt, in Urlaub gefahren (Arbeitgeber meckerte nicht

)
wunderbare 2 Wochen in einer Finca auf Mallorca verlebt und einfach die Seele baumeln lassen.
Nimms einfach mit, wer weiss wann du es nochmal kannst.
Grüssle Harro