ja, mich gibt es noch....aber leider unverändert.
Ich beziehe nun seit Dez.10 Arbeitslosengeld, bin aber immer noch in ungekündigter Stellung

Ich glaube, mein Chef hat einfach vergessen mich zu kündigen, aber ich werd ihn bestimmt nicht daran erinnern.
Die Arge hat nun gefordert, daß ich einen Rehaantrag stelle und sollte dieser nicht genehmigt werden, würde dieser gleich als Rentenantrag gelten.
Gesagt getan. Reha Antrag gestellt und auch genehmigt bekommen.
Allerdings in Bad Elster (MediClin am Brunnenberg)!!! 530 km von mir daheim. Eine Strecke!!!
Ich wollte meine Tochter (11) und meinen Mann schon gerne am WE sehen...was bei der Entfernung aber nicht wirklich machbar ist.
Auch ist das eine Klinik für Kardiologie und Orthopädie. Wobei das Kardiologie an 1. Stelle steht. Ich hab nix am Herzen.
Ich habe dann einen Widerspruch eingelegt und als Klinikwunsch "Klinik am Hellweg" in Bad Sassendorf genannt.
1. ist es näher und
2. behandelt die Klinik orthopädisch und u.a. Chronisch Schmerzkrankheiten und algogenes Psychosyndrom
(z.B. chronische Rückenschmerzen, Phantomschmerzen,
Stumpfschmerzen, zervikogener Kopfschmerz)
Ich bin seit 1 Jahr beim Schmerztherapeuthen in Behandlung, wegen der chronischen Schmerzen im Rücken.
Diagnose des Schmerzis:
Chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren
Diagnose vom Neurologen:
gesichert pseudoradikuläres Lumbalsyndrom
Die Rentenversicherung hat nun die Wunsch Klinik abgelehnt.
In dem Schreiben steht:
Die Entscheidung über die Art und Weise der Durchführung der Leistung zur medizinischen Rehabilitation steht im ermessen der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Rentenversicherung hat bei der Auswahl der Rehabilitationseinrichtung sicherzustellen, dass das Ziel der Rentenversicherung, nämlich die wesentliche Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, erreicht werden kann.
Die von Ihnen gewünschte Einrichtung kann nur dann ausgewählt werden, wenn Ihre Rehabilitationsleistung einzig in dieser Einrichtung beziehungsweise der dortigen Abteilung erfolgreich durchgeführt werden kann. Des Weiteren müsste jede andere Einrichtung, die von der Deutschen Rentenversicherung Bund betrieben wird oder mit der eib Belegungsvertrag besteht, ungeeignet sein. Zur Behandlung Ihrer Funktionsstörungen stehen uns mehrere geeignete rentenverscicherungseigene Rehabilitationseinrichtungen sowie Vertragseinrichtungen zur Verfügung. Es verbleibt daher bei der von uns genannten Rehabilitationseinrichtung.
In meinem Widerspruch hatte ich angegeben, daß die Klinik in Bad Sassendorf besser für mich geeignet wäre da diese die chronischen Schmerzen und orthopädisch Behandeln. (War im Jan. 10 zur Reha, April, Juni und August jeweils zur stationären Schmerztherapie)
Was nun??? Einen erneuten Widerspruch gegen die Ablehnung der Klinik?
LG und eine schmerzfreie Zeit
Gaby
Ach ja, von mir wurden keine Befunde an den Rententräger geschickt. Ich musste nur die "Schweigeflichtsentbindung" unterschreiben und das ganze zurück an die Arge schicken. Keiner meiner behandelnden Ärzte wurde angeschrieben!!!