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Komplette Version AHB - DRV Bund

Bandscheiben-Forum > Rehabilitation
Holli
Hallo zusammen,

mein Arzt hat nach meiner am 28.03.11 erfolgten OP (BSV L5/S1) bei der DRV Bund eine AHB beantragt. Als Wunschklinik wurde die Niederbayern Klinik in Bad Füssing angeben. Heute kam der Bescheid: AHB genehmigt, als Rehaeinrichtung wurde von der DRV das Rehazentrum "Godeshöhe" in Bonn ausgewählt heul.gif Ich beabsichtige nun, gegen den Bescheid Widerspruch zu erheben, zumal die Schwerpunkte der "Godeshöhe" im Bereich der Schädel-Hirn-Traumata liegen. Da meine AHB möglichst kurzfristig beginnen soll (i.d.R. soll die ABH innerhalb von zwei Wochen nach Entlassung aus dem KH beginnen), stellt sich mir die Frage, wie lange die DRV brauchen wird, um über den Widerspruch zu entscheiden.
Gibt es eine bestimmte Frist, innerhalb derer die DRV über einen Widerspruch entscheiden muss?
Besteht die Möglichkeit, beim Sozialgericht einen "Eilantrag" (vergleichbar dem Eilverfahren im Verwaltungsrecht) zu stellen?
Hat jemand Erfahrungen mit der DRV Bund und dem Thema "Wunschklinik"?

Holli
Andreas 2
Hallo Holli,


du musst nicht sofort die Gerichte beauftragen.

Ich hatte das auch mit der Wunschklinik die ich angeben hatte, wurde nicht berücksichtigt.

Die DRV versucht zuerst immer ihre eigenen Häuser zu besetzen

Nach meinem Anruf in Berlin DRV wurde dies schon am Telefon geklärt mit

der Wunschklinik.Bekam es ca. 10 Tage später schriftlich.

Es stellt sich die Frage ob die Wunschklinik für Dich sinnvoll ist bei Deiner Krankheit.


Mach Dir keinen zu großen Kummer das klappt,denn es muss berücksichtigt werden


Ich war in Nümbrecht in der Rhein-Sieg-Klink.[B]

Gib mal Info wie es ausgegangen ist.

Gruß & schönen Sonntag

Andreas 2
Holli
Hallo Andreas,

danke für Deine Infos. Ich habe heute Vormittag Widerspruch eingelegt und diesen ausführlich begründet. Telefonisch ließ sich leider nichts klären traurig2.gif
Da meine AHB kommende Woche beginnen soll, habe ich arge Bedenken hinsichtlich der Bearbeitungsdauer meines Widerspruchs. Daher auch meine Frage wegen des Sozialgerichts. Ich habe aber mittlerweile herausgefunden, dass eine einstweilige Anordung nach § 86b Abs. 2 SGG erwirkt werden kann.

Gruß
Holli
Jürgen73

Hallo Holli,

welche Tel. Nummer hast du denn angerufen.

Du solltest schon die Nummer anrufen die auf dem Schreiben steht und nicht die Nummer der Zentrale.
Andreas 2
Hallo Holli,

wie Jürgen geschrieben hat immer die Tel. Nr. anrufen die angeben ist .

Es muss die Wunschklinik berücksichtigt werden .

Normalerweise so wie das von der DRV kenne sind die Leute sehr freundlich,

wenn Du denen den Zusammenhang erklärst.

Gruß

Andreas 2
Holli
Zitat (Jürgen73 @ )
Hallo Holli,

welche Tel. Nummer hast du denn angerufen.

Du solltest schon die Nummer anrufen die auf dem Schreiben steht und nicht die Nummer der Zentrale.


Klar habe ich die Nummer aus dem Schreiben angerufen. Ich bin ja aus Overath und nicht aus Dummsdorf zwinker.gif
Aber es bringt nix: Kein Bild, kein Ton schulterzuck.gif
Holli
So, mittlerweile ist die AHB um und auch IRENA wurde bewilligt klatsch.gif
Die AHB wurde am Nachmittag vor meinem (vorgemerkten) Aufnahmetermin in der Klinkik Niederbayern in Bad Füssing bewilligt. Das Ganze war dann natürlich arg stressig, aber es hat sich gelohnt. Die Klinik ist prima und ich bin froh, dafür gekämpft zu haben.
Ich habe an dem besagten Nachmittag Teamleiter bei der DRV erreicht; er wurde aufgrund meines Eilantrages vom Sozialgericht aufgefordert, bis zum nächsten Tag eine Stellungnahme abzugeben. Wir haben das Ganze dann nochmal am Telefon ausdiskutiert, bis er mit seinen Argumenten am Ende war und schließlich meinte, er würde mir die AHB genehmigen. Hab den Bescheid dann eine halbe Std. später per Fax bekommen.
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