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Komplette Version Hilfe beim Reha-Antrag

Bandscheiben-Forum > Rehabilitation
Doggy
Hallo liebe Foris ich bräuchte mal eure Hilfe.

Ich bin bereits seit Juli 2010 AU geschrieben (Bandscheibenprolaps LWS, Bandscheibenprotrusion, s. Profil) dazu kommt noch eine Hüftcoxarthrose beidseits die so allmählich auch einige Probs macht.
In der Zwischenzeit geht es mir schon einigermaßen gut und bin bei Schonung überwiegend Schmerzfrei, dass heißt ich kann im Haushalt schon wieder einige Dinge erledigen aber immer mit Pausen dazwischen,
wenn es zuviel wurde meldet sich ein Brennen im Rücken an oder auch mal ein Schmerz der sich wie eine Verkrampfung anfühlt oder ich hab spätestens am nächsten Tag dann wieder Rückenschmerzen.

Mitte November wurde ich zum ersten Mal zum MDK eingeladen und weil noch ein neues MRT Ausstand wurde ich nach 5 Wochen erneut eingeladen.
Bei beiden Besuchen beim MDK wurde die AU auch anhand der MRT bestätigt, allerdings wurde mir beim letzten Besuch vom MDK-Arzt gesagt, er würde der Krankenkasse mitteilen, dass meine
Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet bzw. gemindert sei auch weil eine OP bei mir ja weder zur Zeit geplant oder von mir in Betracht gezogen wäre und man über den Rententräger vll. auch versuchen solle/könne eine Umschulung anzustreben um nicht später in ein soziales Loch zu fallen .
Daraufhin bekam ich von der KK ein Schreiben mit der Aufforderung eine "medizinische Reha-maßnahme" beim Rentenversicherungsträger innerhalb von 10 Wochen zu stellen.

Mir wurden die Formulare G100 und G110 mitgeschickt. Welches Formular ist denn jetzt wofür?

Bei Formular G100 wird z.B. danach gefragt welche Leistungen beantragt wurden, was muss ich denn da ankreuzen? Wenn ich die medizinische Reha beantrage kann ich da selbst auswählen ob ich lieber stationär oder ambulant behandelt werden möchte, weil auf dem Antrag von G110 steht davon nichts drauf da steht auf den 2 Seiten, 2x die gleichen Fragen nach AU und Gesundheitsproblemen, Arztbehandlungen, Begutachtungen usw. muss ich beide Seiten ausfüllen oder warum ist das in doppelter Ausführung da frage.gif oder ist das nur falls man sich mal verschrieben hat? und wer legt bei einer Reha fest wielange man dahin muss/darf?

Müsste für meinen Arzt nicht auch ein Formular dabei sein, dass er ausfüllen muss?
Sind diese ganzen Einwilligungserklärungen die da gemacht werden müssen so ok? z.B. das Gutachten, Krankheitsbefunde usw. auch an Dritte herausgegeben und von ihnen eingesehen werden können. Da steht auch " Ich gegenüber meiner KK der Übermittlung von Diagnosedaten jedoch widersprechen kann" heißt dass ich müsste das extra dazu schreiben, wenn ich nicht wollte das die die Diagnosedaten bekämen und falls sie die bekommen ist das gut oder vll. schlecht für mich frage.gif

Ohje jetzt hab ich euch mit Tausend Fragen bombadiert, aber ich steh hier im Moment ziemlich ratlos vor diesen Anträgen

schulterzuck.gif
parvus
Hallole winke.gif

G 100 ist der Antrag und G 110 ist die Anlage zum Antrag mit z.T anderen Fragen über den gesundheitlichen Zustand etc.

Da es heißt Reha vor Rente, wird man über eine Rehamaßnahme nun prüfen, in wie weit eine Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden kann, eine Umschulung Sinn macht oder ob eine Arbeitsunfähigkeit längerfristig vorliegt, die ggf. zwangsläufig zur Berentung (zeitlich begrenzt oder auf Dauer) führt.
Der Rehaantrag kann automatisch dann in einen Rentenantrag umgewandelt werden.

Wie lange eine Reha zunächst angesetzt wird, das entscheidet der med. Dienst, der den Antrag dann prüft und bewilligt.
In der Regel zunächst 3 oder 4 Wochen, über eine Verlängerung oder Verkürzung entscheidet dann die Klinik vor Ort.

Du kannst ankreuzen, ob eine stationäre oder ambulante Reha von Dir bevorzugt wird und auch eine Wunschklinik benennen, jedoch kann es sein, dass der med. Dienst es anders entscheiden wird.

Deine Ärzte werden angeschrieben, falls man es für notwendig hält, dazu wirst Du diese ja benennen müssen und die Schweigepflichtsentbindung schriftlich aussprechen.
Das ist das, was Du z.B. mit den Einwilligungserklärungen oben schilderst.

Ob es für Dich gut oder schlecht ist die Diagnosedaten der KK gegenüber frei zu geben, das musst Du für Dich entscheiden ...
Ich hatte nichts zu verbergen und habe es grundsätzlich getan und damit auch keine negativen Erfahrungen gemacht.

Denke, dass sich dazu ggf. noch Mitglieder hier melden und berichten, warum sie es nicht taten oder Dir empfehlen hier vorsichtig zu sein/es zu bedenken. schulterzuck.gif

Meine Meinung jedoch war immer die, dass die KK mir helfen kann, wenn sie auch informiert ist und somit hatte ich auch nie Probleme mit denen, geschweige denn, dass ich jemals zu einem MDK persönlich musste, in meinem Fall drei Gutachten lediglich über Aktenlage erfolgten.

Alles Gute und viel Erfolg bei allem was nun kommt winke.gif parvus
Doggy
Lieben Dank für deine Hilfe Parvus,

wie ist das mit dem G110 Antrag muss ich das doppelt ausfüllen?
parvus
Hallole winke.gif

ich denke, Du musst alles ausfüllen, die werden Dir daher auch alles so geschickt haben. Das eine ist der Antrag, das andere die Anlage zum Antrag.
Vielleicht geht ein Antrag/Anlage ja an eine andere Bearbeitungsstelle schulterzuck.gif

Gruß parvus winke.gif
Doggy
Danke Parvus,

ich werd den Antrag nächste Woche mal zu meinem Doc mitnehmen vll. kann sie mir weiterhelfen, ansonsten werd ich mal mit meinem SB von der KK telefonieren.
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Angepasst von Shaun Harrison
Übersetzt und modifiziert von Fantome et David, Lafter